Hallo Xenophon,
Natürlich muss man mit dem Täter umgehen. Die Frage ist doch wie das geschehen soll. Ich finde es ist ist einiges in Schieflage geraten, wenn postuliert wird, Strafe sollte einzig und allein der Resozialisierung des Täters dienen. Mir persönlich wird der hier der Fokus zu sehr auf den Täter gelegt. Ich denke Strafe sollte auch
- Abschrecken (ich glaube nicht daran, daß Strafe keine abschreckende Wirkung hat)
Ich sehe das auch differenziert:
https://forum.selfhtml.org/?t=110774&m=695914
Ich glaube aber, kein noch so hohes Strafmaß hätte die Täter im vorliegenden Fall an ihrer Tat gehindert.
- Den Hinterbliebenen - sofern überhaupt möglich - Genugtuung verschaffen (wenn jemand meinen Freund tot schlägt, und dann die Aussicht hat nach 6 Jahren wieder frei zu kommen, dann ist das ein weiterer Nackenschlag für mich).
Ich verstehe Genugtuung als Versöhnung mit sich selbst. Die Befriedigung des Rachegefühls dürfte da nicht sehr nachhaltig sein. Was wohl am ehesten wirkt, ist ein Täter-Opfer-Ausgleich.
Ohne radikal klingen zu wollen: es gibt für mich einfach Straftaten, mit denen man sich jegliches Recht auf Resozialisierung verwirkt hat.
Das klingt nicht nur radikal, sondern ist es auch, weil es letzlich in die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe mündet, die aber erwiesenermaßen zu Eindämmung von Kapitalverbrechen untauglich ist. Damit kehrt eine Gesellschaft ihre Probleme nur unter den Teppich und setzt sich nicht wirklich damit auseinander.
Gruß Gernot