Moin!
Natürlich, die im Thread auftauchenden Reflexe der Ausländerfeindlichkeit und des wirklich lebenslangen Wegsperrens sind mit auch unsympathisch, aber mal eben so jemanden ohne rechten Grund totzuschlagen, dürfte mit sechs Jahren doch etwas zu milde bestraft sein.
Es gilt im konkreten Fall das Jugendstrafrecht, welches sich in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ganz deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Dort steht der Erziehungsgedanke ganz deutlich im Vordergrund. Der Jugendstrafrichter hat deutlich größere Handlungsfreiheiten bei der Auswahl der Strafe, er kann diese dem Jugendlichen ziemlich maßgerecht anpassen, sofern er dies für angebracht hält.
Ich hoffe, man schließt sie nicht nur weg, sondern hilft ihnen während der Haft und auch in der anschließenden Bewährungszeit dabei, dass sie selbst zu dieser Einsicht gelangen.
Das ist im Gesetz jedenfalls so vorgesehen. Das funktioniert so aber auch nur im Jugendstrafrecht. Wer nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, der wird wirklich einfach nur eingesperrt, und gut ist.
- Sven Rautenberg