Hi,
Es gilt im konkreten Fall das Jugendstrafrecht, welches sich in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ganz deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Dort steht der Erziehungsgedanke ganz deutlich im Vordergrund.
Nicht nur das. Es ist auch relativ "härter", ausgerechnet diese entscheidende/prägende Zeit deines Lebens nicht so verbringen zu können, wie es anständige Teenager und Twens tun.
Muß sich ja wohl nur mal jeder selbst überlegen, wenn er die Jahre zw. 18 und 25 aus seinem Gedächtnis streicht und durch die Unfreiheit ersetzt.
Gruß, Cybaer
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