Hej,
Das wäre wohl auch kein Zeichen von wirklichem Unrechtsbewusstsein seitens der Täter. Solange der nicht vorliegt, bin auch ich gegen vorzeitige Haftentlassung.
Was machst du denn, wenn ein Mörder auch nach der vollen Verbüßung der Haftstrafe kein Rechtsbewusstsein entwickelt hat?
Beste Grüße
Biesterfeld
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"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."
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