Hallo Biesterfeld,
Was machst du denn, wenn ein Mörder auch nach der vollen Verbüßung der Haftstrafe kein Rechtsbewusstsein entwickelt hat?
Wenn ein Gutachten kurz vor Verbüßung der Haftstrafe zu dem Ergebnis kommt, dass aus diesem Mangel an Unrechtsbewusstsein eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit resultiert, kann nach bestehendem deutschen Recht Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet werden, auch bei Jugendlichen, zufrieden?
Gruß Gernot