Hej,
Was machst du denn, wenn ein Mörder auch nach der vollen Verbüßung der Haftstrafe kein Rechtsbewusstsein entwickelt hat?
Wenn ein Gutachten kurz vor Verbüßung der Haftstrafe zu dem Ergebnis kommt, dass aus diesem Mangel an Unrechtsbewusstsein eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit resultiert, kann nach bestehendem deutschen Recht Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet werden, auch bei Jugendlichen, zufrieden?
Zumindest zufriedener ;) Danke für die Info, das wusste ich z.B. noch nicht.
Beste Grüße
Biesterfeld
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"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."
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