Tach Gernot
meiner Meinung nach hat eine Strafe einzig und allein der Resozialisation zu dienen. Rachegedanken haben da nichts verloren, auch wenn das insbesondere für Opfer und ihre Angehörigen oft schwer zu verstehen ist.
Das mag deine Ansicht sein.
Es gibt Erkenntnisse, dass alles, was über eine 15-jährige Haftstrafe hinausgeht, der Resozialisation abträglich ist. Selbst bei erwachsenen Straftätern schlägt das dann nur noch in Verbitterung und Hass um und provoziert geradezu einen Rückfall.
Dennoch denke ich dass Mord nicht sühnbar ist. Egal wer den begeht.
Ich denke mal, bei diesen beiden noch relativ jungen Strafätern besteht Hoffnung, dass sie innerhalb von neun Jahren, vielleicht auch schon innerhalb von sechs (nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe kommt man ja üblicherweise auf Bewährung frei, zumindest nach Erwachsenenstrafrecht) ihr Unrecht einsehen. Ich hoffe, man schließt sie nicht nur weg, sondern hilft ihnen während der Haft und auch in der anschließenden Bewährungszeit dabei, dass sie selbst zu dieser Einsicht gelangen.
Da finden die in neun Jahren aber echt keine guten Bedingungen vor, da die Bewährungshilfe inzwischen privatisiert ist und somit nur noch mit äußerst knappen Resourcen arbeiten muss
Gruß josef