Moin!
Ihrerseits darf die Haftpflicht dann auf den Fahrer zurückgreifen und sich das Geld von diesem holen.
Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. "Normale" Unfälle führen lediglich zur Hochstufung im Schadenfreiheitsrabattsystem.
- Sven Rautenberg