Joel: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

Hallo ich brauche mal euren Rat. Ich weiß es passt hier thematisch nicht rein aber ich will trotzdem erzählen:

Am Baggersee fuhr mir einer in meinen Passat, den ich gerade 6 Stunden vorher gekauft habe. Der Fahrer ist daraufhin geflohen und hat sich nie gemeldet.

Es gibt Zeugen und er wurde gesehen. Sein Nummernschild hat mir der nette Zeuge weitergegeben. Es gibt weitere Zeuge, aber das ist erst mal unwichtig...

Jetzt 11 Wochen später sagt mir die Polente folgendes:

  • der Fahrer wurde ausfindig gemacht
  • er hat keinen Führerschein
  • er hat keinen Job
  • er hat kein geld
  • und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.

So jetzt habe ich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nur bringt das wenig, wenn nichts zu holen ist. Die Türe hinten ist drin und ich schätze mal vorsichtig den Schaden auf 800 EUR.

Was denkt Ihr, lohnt es  sich einen Anwalt einzuschalten. muss ich die Kosten selbst bezahlen, obwohl der andere Schuld ist? Soll ich ihm vergeben für die Flucht und Ihm Blumen schenken, weil er mit seiner Art eh schon bestraft genug ist?

Könnt mir ja schreiben. Grüße von Joel

  1. Hi,

    So jetzt habe ich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nur bringt das wenig, wenn nichts zu holen ist. Die Türe hinten ist drin und ich schätze mal vorsichtig den Schaden auf 800 EUR.

    ich glaube das es eh schon zulange her ist als das der anwalt überhaupt
    noch etwas machen könnte, schließlich gibts da ja frissten die
    eingehalten werden müssen. ansonsten bekommst du das geld ansich auf
    jedenfall, nur die frage in welchem zeitraum. ACHTUNG ICH BIN KEIN RECHTSANWALT!

    Was denkt Ihr, lohnt es  sich einen Anwalt einzuschalten. muss ich die Kosten selbst bezahlen, obwohl der andere Schuld ist?

    wenn überhaupt bekommst du eine teilschuld, schließlich hast du da
    geparkt, und wer schuld ist zahlt.

    Soll ich ihm vergeben für die Flucht und Ihm Blumen schenken, weil er mit seiner Art eh schon bestraft genug ist?

    MfG

    1. teilschuld? ich habe ordnungsgerecht geparkt! sehr witzig.

      passi

      1. Hi,

        teilschuld? ich habe ordnungsgerecht geparkt! sehr witzig.

        beim deutschen rechtssystem würde mich das trotzdem nicht wundern, u.U.
        kannst sogar ne teilschuld bekommen wenn dir einer hintendrauf fährt weil du gebremst hast.

        MfG

        1. hi,

          u.U. kannst sogar ne teilschuld bekommen wenn dir einer hintendrauf fährt weil du gebremst hast.

          es ist bei auffahrunfällen nicht die ausnahme, sondern die regel, dass der auffahrende die hauptschuld (bzw. oftmals sogar die ganze) zugewiesen bekommt.
          schließlich ist er derjenige, der keinen ausreichenden sicherheitsabstand eingehalten hat.

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. Hi,

            schließlich ist er derjenige, der keinen ausreichenden sicherheitsabstand eingehalten hat.

            das ist nicht zwingend die Ursache für einen Auffahrunfall.

            MfG

            1. Ich sehe schon, ein Rechtsforum ist das hier nicht gerade. Habe ich aber auch nicht erwartet. ich schau mir jedenfalls mal die Freundin an, bei gefallen nehm ich sie mit. die muss dann beim fahren immer die Türe halten, weil diese vom Schaden ständig aufgeht. das reicht mir. danke für die antworten.

              joel

          2. Hallo wahsaga,

            es ist bei auffahrunfällen nicht die ausnahme, sondern die regel, dass der auffahrende die hauptschuld (bzw. oftmals sogar die ganze) zugewiesen bekommt.

            Korrekt.

            schließlich ist er derjenige, der keinen ausreichenden sicherheitsabstand eingehalten hat.

            Anders liegt der Fall, wenn der Lenker des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst zu wenig Sicherheitsabstand einhält und durch den Aufprall den eigenen nötigen Bremsweg unzulässig verkürzt. Bei einem Auffahrunfall mit insgesamt fünf Fahrzeugen konnte ich dadurch 50 % der Schuld auf den Vordermann abwälzen. Rechtsschutz ist geil. ;-)

            Grüße
            Roland

  2. Es kommt wohl zunächst einmal auf dich an, ob du das Geld wieder zurück haben möchtest, oder eben nicht. Klar, geldmäßig ist zwar nichts zu holen, deinen Ausführungen zufolge, dann kommt es aber wieder darauf an, ob du einen anderweitigen Ausgleich haben möchtest...

    1. anderweitigen Ausgleich --> wie sieht der aus?

      mir sagt gerade ein Anwalt: wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen.

      So, was wenn der mein kind angefahren hätte. muss ich dann die Folgekosten auch selbst bezahlen. ich glaube ich bín gerade richtig wütend auf solche Nichtsdenker.

      1. hi,

        anderweitigen Ausgleich --> wie sieht der aus?

        du könntest evtl. seine freundin, die ihn ja eh "nicht mehr mag", übernehmen ...

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. Hallo,

          du könntest evtl. seine freundin, die ihn ja eh "nicht mehr mag", übernehmen ...

          *lol*

          Mit freundlichem Gruß
          Micha

  3. Hallo,

    ich bin auch kein Anwalt, aber ich vermute folgendes:

    • Jedes KFZ im Straßenverkehr muss versichert sein. Wird mit diesem KFZ ein Unfall verursacht, zahlt die Versicherung.

    • In diesem Fall wird die Versicherung das Geld natürlich wieder zurückhaben wollen. Ob sie sich am Unfallverursacher und/oder an der Fahrzeughalterin schadlos hält, ist deren Problem.

    Ergo meine unmaßgebliche Meinung: Dir steht die Behebung Deines Schadens zu, wer den letztlich bezahlt (Versicherer, Unfallverursacher, Fahrzeughalterin), darüber sollen die sich die Köpfe einschlagen, das ist nicht Dein Problem.

    Ich weiß auch gar nicht worum es Dir eigentlich geht? Du hast doch eh schon den Fall angezeigt, wie Du schreibst, das müsste doch alles von selber laufen...

    Informiere Dich ggf. bei Deiner KFZ-Versicherung, die müssten sich da auch auskennen.

    Grüße,
    Utz

    --
    Mitglied im Ring Deutscher Mäkler
    1. echo $begrüßung;

      Informiere Dich ggf. bei Deiner KFZ-Versicherung, die müssten sich da auch auskennen.

      Ergänzend: Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners ermitteln.

      echo "$verabschiedung $name";

  4. Sup!

    Lass' Dich von einem Anwalt beraten, ob in diesem Fall nicht die Versicherung der Halterin zahlen muss. Das könnte IMHO gut sein.

    Gruesse,

    Bio

  5. Tachchen!

    1. Nimm dir einen Anwalt!

    2. Der wird sich ganz dumm an die Versicherung halten und warten,
    was er als Antwort bekommt ... im Zweifel Geld und zwar deutlich
    mehr als du gefordert hättest (Schaden, merkantiler Minderwert,
    Ersatzfahrzeug, etc.).

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    • und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.

    Sie haftet aber als Halterin - und kann sich das Geld dann von ihm wieder holen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    1. Sup!

      Ist das unzulässige Rechtsberatung? Kann man Sie nun verklagen?

      Gruesse,

      Bio

      1. Hallo Bio!

        Nun sein Sie doch nicht so!

        ℆, ℒacℎ;-)gas

        --
        Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung
        des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem
        apparent, den elaborierten und quantitativ opulenten Usus nicht assi-
        milierter Xenologien konsequent zu eliminieren!
        1. Sup!

          Es ist (sehr deutlich) bewiesen, dass bei der geplanten sprachlichen Vereinfachung des Dialekts die Möglichkeit besteht, den hochentwickelten und (beeindruckend) häufigen Gebrauch von Fremdworten durchgängig zu beseitigen?

          Gruesse,

          Bio

          1. Hallo Bio!

            Es ist (sehr deutlich) bewiesen, dass bei der geplanten sprachlichen
            Vereinfachung des Dialekts die Möglichkeit besteht, den
            hochentwickelten und (beeindruckend) häufigen Gebrauch von
            Fremdworten durchgängig zu beseitigen?

            Warum fragst du eine Aussage? -- Und was hat das mit meiner Aussage
            zu tun?

            ℆, ℒacℎ*SCNR*gas

            --
            Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung
            des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem
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            milierter Xenologien konsequent zu eliminieren!
            1. Hallo

              Es ist (sehr deutlich) bewiesen, dass bei der geplanten sprachlichen
              Vereinfachung des Dialekts die Möglichkeit besteht, den
              hochentwickelten und (beeindruckend) häufigen Gebrauch von
              Fremdworten durchgängig zu beseitigen?

              Warum fragst du eine Aussage? -- Und was hat das mit meiner Aussage
              zu tun?

              Ich vermute mal, dass du dazu deine Signatur befragen solltest. :-)

              Tschö, Auge

              --
              Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
              (Victor Hugo)
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
              1. Hallo Auge!

                Ich vermute mal, dass du dazu deine Signatur befragen solltest. :-)

                "Hallo, Signatur?" - "…"

                Mist, N/A.

                ;-)

                ℆, ℒacℎgas

                --
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                milierter Xenologien konsequent zu eliminieren!
  6. Hallo Joel!

    Wofür haben wir eigentlich Kategorien?

    ℆, ℒacℎgas

    --
    Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung
    des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem
    apparent, den elaborierten und quantitativ opulenten Usus nicht assi-
    milierter Xenologien konsequent zu eliminieren!
  7. <johan>

    Am Baggersee fuhr mir einer in meinen Passat, den ich gerade 6 Stunden vorher gekauft habe. Der Fahrer ist daraufhin geflohen und hat sich nie gemeldet.

    Das ist eindeutig Fahrerflucht (ach ne...) und Fahren ohne Führerschein und damit hochgradig strafbar. Zu "kein Führerschein, kein Job, kein Geld" dürfte also noch "vorbestraft", wenn nicht sogar "im Gefängnis" hinzukommen.

    Jetzt 11 Wochen später sagt mir die Polente folgendes:

    • der Fahrer wurde ausfindig gemacht
    • er hat keinen Führerschein
    • er hat keinen Job
    • er hat kein geld
    • und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.

    Ist das alles deine Schuld? Nein. Du hast ein Recht auf Beseitigung deines Schadens, und zwar durch den Verursacher oder einen von ihm Beauftragten. Und das ist unabhängig davon, ob der Verursacher nun ein bankrotter Nichtsnutz oder der Schah von Persien ist.

    So jetzt habe ich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nur bringt das wenig, wenn nichts zu holen ist. Die Türe hinten ist drin und ich schätze mal vorsichtig den Schaden auf 800 EUR.

    Schalte den Anwalt auf jeden Fall ein. Da du unschuldig bist, hat auf jeden Fall die gegnerische Versicherung den Anwalt zu bezahlen. Und bei der Versicherung ist auf jeden Fall was zu holen - wofür wäre sie sonst da?

    Dein Gegner ist auf jeden Fall erstmal die Versicherung, bei der das Auto versichert ist. Jedes Auto muß, um in Deutschland zugelassen werden zu dürfen, haftpflichtversichert sein. Die Haftpflicht muß dir den Schaden ersetzen, sofern du unschuldig bist. Ihrerseits darf die Haftpflicht dann auf den Fahrer zurückgreifen und sich das Geld von diesem holen. Aber das ist dann nicht mehr dein Problem, sondern das der Versicherung. Die wird dann übrigens auch auf die Halterin zurückgreifen, weil sie dafür verantwortlich ist, dass nur Fahrer mit Führerschein das Auto fahren.

    PS: Sollte es sich bei dem Passat um ein Modell der Baureihen 32, 33 oder 32B handeln (Baujahre 1973-1988), dann empfehle ich das Forum der Passat-Kartei Deutschland: http://www.passat-kartei.de.

    </johan>

    --
    <signatur />
    => Poster, deren Antwort auf eine Frage lediglich darin besteht, den Fragenden in arroganter Weise auf Fehler in seinem Posting aufmerksam zu machen und/oder auf die FAQ zu verweisen, anstatt eine Lösung für das Problem anzubieten, mögen bitte der Aufforderung Götzens von Berlichingen nachkommen. Auch die Tatsache, dass es einige wenige Stammposter gibt, die solche sinnlosen und ärgerlichen Postings gutheißen, ändert nichts daran.
    1. Moin!

      Ihrerseits darf die Haftpflicht dann auf den Fahrer zurückgreifen und sich das Geld von diesem holen.

      Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. "Normale" Unfälle führen lediglich zur Hochstufung im Schadenfreiheitsrabattsystem.

      • Sven Rautenberg
      1. <johan>

        Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

        Das halte ich für gegeben, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. :-)

        </johan>

        --
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        1. hi,

          Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

          Das halte ich für gegeben, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. :-)

          wäre ich mir nicht so sicher, ob da der halter immer für haftbar zu machen ist.

          wenn du einem guten bekannten (in diesem falle ex-freund) jahrelang dein auto geliehen hast, immer alles in ordnung war, und du dich auch irgendwann mal versichert hattest, dass er im besitz eines führerscheins ist - dann sollte es eigentlich nicht erforderlich sein, dass du dich jedes mal auf's neue danach erkundigst.

          im gegenteil, der andere hätte dich m.E. auf die änderung dieses umstandes hinzuweisen gehabt, bzw. gar nicht mehr nach dem leihen des wagens fragen sollen - schließlich hatte er ja keine erlaubnis mehr, einen solchen zu fahren.
          da liegt also schon eher eine täuschung bzw. böswillige unterschlagung relevanter information gegenüber dem fahrzeughalter vor.

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. Tag wahsaga.

            Das halte ich für gegeben, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. :-)
            wäre ich mir nicht so sicher, ob da der halter immer für haftbar zu machen ist.

            Zwar hast du grundsätzlich Recht, aber im vorliegenden Fall war der Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls der Lebensgefährte der Halterin. Allerdings spielt dabei auch eine Rolle, ob er das Fahrzeug evtl. unbefugt benutzt hat, ob die Halterin in Kenntnis der Situation alles Naheliegende getan hat, damit ihr damaliger LAG keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat usw. usf.

            Jedenfalls würde ich an Stelle des OP einen Anwalt aufsuchen.

            Siechfred

            --
            Früh übt sich ... (74kB)
            Der schwierigste Blick ist immer der über den Tellerrand -- man glaubt gar nicht, wie hoch so ein Tellerrand sein kann.
          2. <johan>

            Im Prinzip hast du Recht, aber Sven hat ja explizit geschrieben:

            Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist

            ...und das ist ja beim Fahrer der Fall!

            Aber wir treiben ab in die Korinthenkackerei.

            </johan>

            --
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  8. Moin!

    Jetzt 11 Wochen später sagt mir die Polente folgendes:

    • der Fahrer wurde ausfindig gemacht
    • er hat keinen Führerschein
    • er hat keinen Job
    • er hat kein geld
    • und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.

    Die Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin wird dir deinen Schaden ersetzen. Dafür ist diese Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muß, um das Betriebsrisiko seines Fahrzeugs abzusichern, schließlich da.

    Dass die Versicherung sich dann intern das Geld bei der Fahrzeughalterin wiederholen wird, ist nicht dein Problem. Ebenso, wenn sich die Fahrzeughalterin das Geld beim Fahrer wiederholen will. Ist ihr Problem, warum läßt sie den Idioten überhaupt mit dem Auto los.

    Siehe beispielsweise:
    http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/auto/2002/12/19/

    So jetzt habe ich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nur bringt das wenig, wenn nichts zu holen ist. Die Türe hinten ist drin und ich schätze mal vorsichtig den Schaden auf 800 EUR.

    Das ist zumindest ein erheblicher Schaden. Dieser (Ex-)Freund der Fahrzeughalterin wird also auch noch strafrechtliche Probleme bekommen, die Unfallflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. wird bei ihm vermutlich auch noch einen Batzen kosten - aber dich interessiert's nicht, du kriegst dein Geld von der Haftpflicht des gegnerischen Fahrzeugs.

    Was denkt Ihr, lohnt es  sich einen Anwalt einzuschalten. muss ich die Kosten selbst bezahlen, obwohl der andere Schuld ist? Soll ich ihm vergeben für die Flucht und Ihm Blumen schenken, weil er mit seiner Art eh schon bestraft genug ist?

    Erstmal direkt den Kontakt zur Haftpflichtversicherung herzustellen wäre natürlich eine Idee. Du kannst auch den Kontakt zu DEINER Haftfplichtversicherung herstellen und die befragen.

    Die Kosten zur Eintreibung der Schadenssumme gehören vermutlich direkt mit zum Schaden.

    • Sven Rautenberg