wahsaga: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

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hi,

Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Das halte ich für gegeben, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte. :-)

wäre ich mir nicht so sicher, ob da der halter immer für haftbar zu machen ist.

wenn du einem guten bekannten (in diesem falle ex-freund) jahrelang dein auto geliehen hast, immer alles in ordnung war, und du dich auch irgendwann mal versichert hattest, dass er im besitz eines führerscheins ist - dann sollte es eigentlich nicht erforderlich sein, dass du dich jedes mal auf's neue danach erkundigst.

im gegenteil, der andere hätte dich m.E. auf die änderung dieses umstandes hinzuweisen gehabt, bzw. gar nicht mehr nach dem leihen des wagens fragen sollen - schließlich hatte er ja keine erlaubnis mehr, einen solchen zu fahren.
da liegt also schon eher eine täuschung bzw. böswillige unterschlagung relevanter information gegenüber dem fahrzeughalter vor.

gruß,
wahsaga

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