- und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.
Sie haftet aber als Halterin - und kann sich das Geld dann von ihm wieder holen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
- und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.
Sie haftet aber als Halterin - und kann sich das Geld dann von ihm wieder holen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)