Hi,
... das Winmodem. ...
Beschreibst du hier von dir vermutete Tatsachen oder einen Vorschlag wie es sein soll?
Eine Simplifizierung der herrschenden Rechtssprechung.
Wie auch immer, dein Statement hängt in der Luft, weil du nicht beschreibst, worin in deinem Beispiel _die_Erfindung_ besteht, und darauf beruhen wohl einige Missverständnisse.
Dir ist das also alles einfach nur zu simpel, gut. Ich dachte schon, ich hätte da irgendwo etwas falsch verstanden, denn Du hast mir die ganze Zeit Recht gegeben, aber gesagt, ich läge falsch:
"Der Ball ist rot!"
"Nein, der Ball ist rot!"
Denn das eine Erfindung im patentrechtlichem Sinn besteht hatte ich bereits stillschweigend vorausgesetzt. Ich habe mir nur das Detail "Software" herausgepickt -- so ein Posting hat eine begrenzte Länge.
Es sind z.Zt. sicher einige Dutzend Patente in Kraft, die ein solches Winmodem betreffen.
Wie gesagt: es sollte ein Posting werden, keine Promotion.
Problematisch war der Fall - da kommen wir zum Anfang zurück - wo sich herausstellt, dass _alle_ Merkmale aus dem Anspruch 1 sich als Software realisieren lassen: Ist das vielleicht schon ein "Programm als solches"? Antwort des BGH (die in Deutschland nach wie vor gilt): Nein. Es kommt immer darauf an, ob die Erfindung (d.h. das, was im Patentanspruch 1 steht) ein technisches Problem löst. Wenn das der Fall ist, kann ein Patent erteilt werden, sonst nicht.
Aha. Ja, dann war's wirklich nur ein Mißverständnis. Ich glaube ich habe mich an Deiner Benutzung der Adjektives "technisch" gestoßen, meine Assoziationen sind dabei anderer Natur als die Bedeutungen im patenterechtlichem Zusammenhang.
Dass das in anderen Ländern - trotz identischem Patentgesetz - anders gesehen wird, war das Problem, das die "Richtlinie" aus der Welt schaffen sollte.
Ja, eine Harmonisierung war und ist immer noch erstrebenswert. Das gar nix dabei rausgekommen ist ist zwar besser als die Pläne mancher Großkapitallobbyisten (aber tatsächlich nicht alle!) aber auch nicht wirklich schön. Da wurden Chancen vertan.
Man bewegte sich jedoch immer mehr vom Kompromiss weg: Zum Schluss wollten die einen, dass in einem solchen Fall keinesfalls ein Patent erteilt wird, während die anderen meinten, wenn ein Computer beteiligt ist, ist genug Technik dabei, um das Patentegesetz für anwendbar zu halten. Die Gemüter sollten sich jetzt wieder beruhigen.
Nunja, jetzt haben sie ja drei Jahre Zeit dazu. Vielleicht reicht das ja dafür, das sie endlich dahinter kommen, das es eine rechte Unverschämtheit darstellt wenn eine kleine Minderheit bestimmen will, wie Software rechtlich gestellt sein soll. Schließlich sind von den Millionen Zeilen Code, die Tag für Tag ausgeschwitzt werden vielleicht gerade mal einige hundert für den Endverbraucher bestimmt und gehen über den Ladentisch.
Aber ich sollte hier besser abbrechen bevor ich mich wieder unnötig echauffiere ;-)
so short
Christoph Zurnieden