flashnfantasy: nichtkommerzielle Werbseite, trotzdem Gewerbe-Pflicht ?

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Will ich nur mal loswerden, vielleicht auch ne Warnung an 'erfolgreiche' Websiteersteller:

Ab wann eine Website als Gewerbe gemeldet werden muß ist mir immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Bisher hatte ich immer gedacht, daß ein Gewerbe als Vorraussetzung eine Gewinnabsicht haben muß.

Nun muß ich schmerzlich erfahren, daß alleine die Wettbewerbssituation dazu führen kann, daß man ein Gewerbe anmelden muß (einschließlich Anmeldung bei der Industrie und Handelskammer).

Hintergrund ist das leidige Thema 'fehlendes Impressum'.
Zwar konnte ich mich da mit dem Abmahner einigen, aber auch nur, weil ich meine Website offline genommen habe.
Dabei habe ich erfahren, daß im Fall des Wettbewerbes als Impressum es nicht reicht, daß man seine Erreichbarkeit angibt - man muß zudem eine Gewerbe angemeldet haben !!!

Überhaupt, daß ich in die Wettbewerbssituation gekommen bin ist schon etwas mystisch.
Nicht etwa alleine meine 'regionale Größe' (User-Community) alleine begründet die Wettbewerbssituation, sondern weil ich durch den Inhalt der Website andere gewerbliche Anbieter (nicht Konkurrenten!!!) bevorzuge oder benachteilige, und das in einem nicht unerheblichen Maße.
Alleine Werbung ist schon Wettbewerb, egal ob kostenpflichtig oder kostenlos.
In meinem Fall geht die Sinnfindung noch eine Ecke weiter - ich besuche und photographiere Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung (Party), und damit mache ich bereits Werbung für diese Veranstaltung.

Bisher hat das keinen Veranstalter gejuckt, wann ich für wen Werbung mache,...
aber es juckt anscheinend findige Juristen.

Und anscheinend liegen diese Leute nicht falsch, wie ich auf einem Rechtsforum erfahren musste:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=30451

Somit schöne Grüße,
von einem Ex-Web-Admin.