Hallo.
Das UWG greift m.E. also auch dann, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, aber trotzdem eines betreibst.
Das bestreite ich ja gar nicht. Hier geht es aber um den umgekehrten Fall, in dem eine eindeutig nicht gewerbliche Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden soll -- eventuell um eine Handhabe nach UWG zu haben, da einem die Beweisführung, es handele sich um ein Gewerbe, ja bereits vom vermeitlich Gewerbetriebenden abgenommen worden ist.
MfG, at