Sven Rautenberg: nichtkommerzielle Werbseite, trotzdem Gewerbe-Pflicht ?

Beitrag lesen

Moin!

Bisher hatte ich immer gedacht, daß ein Gewerbe als Vorraussetzung eine Gewinnabsicht haben muß.

Das ist weiterhin richtig.

Nun muß ich schmerzlich erfahren, daß alleine die Wettbewerbssituation dazu führen kann, daß man ein Gewerbe anmelden muß (einschließlich Anmeldung bei der Industrie und Handelskammer).

Das ist falsch.

Es gibt bei Abmahnungen und der Impressumspflicht zwei Begriffe, die ähnlich klingen, aber was unterschiedliches meinen.

Der erste ist "Gewerbe" bzw. "gewerblich". Das meint tatsächlich Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht zu deinen eigenen Gunsten und ist sicherlich von der Beantragung eines Gewerbescheines abhängig, zu dem du ab einem gewissen Umsatz und einer gewissen Regelmäßigkeit von Einnahmen auch verpflichtet bist. Umgekehrt gilt aber: Kein Geld = kein Gewerbe. Keine Gewinnerzielungsabsicht = kein Gewerbe, sondern Liebhaberei. Das Finanzamt schaut nämlich den Gewerbetreibenden nicht unbegrenzt lange zu, wenn diese Jahr für Jahr nur Verluste machen und die von der Steuer absetzen wollen. Sonst könnte ja jedermann eine "Segelfreizeitbetriebsgesellschaft" gründen und damit sein privates Segelboot vom Staat teilfinanzieren lassen. Sowas klappt nur, wenn man das Boot auch wirklich gewerblich nutzt, also z.B. vermietet, und damit Einnahmen erzielt, die im Grunde die Ausgaben decken sollten.

Der zweite Begriff ist "Handeln im geschäftlichen Verkehr". Dieser Begriff ist vollkommen losgelöst von irgendeinem Geldfluß, und dieser ist auch Grundlage für Abmahnungen gegenüber Privatpersonen.

Man handelt, wenn man es streng betrachtet (was die Gegenseite stets tun wird), eigentlich immer im geschäftlichen Verkehr, wenn man eine Webseite regelmäßig pflegt und mit dieser die geschäftlichen Interessen anderer berührt (was alleine schon durch das Setzen von Links geschehen kann).

Insofern gibt es eigentlich gar keine "private Website", sondern alle Seiten, die mehr oder weniger regelmäßig gepflegt werden, handeln "im geschäftlichen Verkehr" und müssen deshalb ein Impressum haben.

Hintergrund ist das leidige Thema 'fehlendes Impressum'.
Zwar konnte ich mich da mit dem Abmahner einigen, aber auch nur, weil ich meine Website offline genommen habe.
Dabei habe ich erfahren, daß im Fall des Wettbewerbes als Impressum es nicht reicht, daß man seine Erreichbarkeit angibt - man muß zudem eine Gewerbe angemeldet haben !!!

Genau das bezweifle ich extrem stark!

Nur weil ich als Hobby etwas mache, was andere gewerblich tun (und sie dafür Geld erhalten, ich aber nicht), bin ich noch lange nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. So jedenfalls meine unbescheidene Laienmeinung dazu. Denn das würde im Konflikt zu der Verhaltensweise des Finanzamtes stehen, dass gewerbliche Tätigkeiten immer Gewinnerzielungsabsichten haben müssen, da sie ansonsten nicht als gewerbliche Tätigkeit anerkannt werden.

Überhaupt, daß ich in die Wettbewerbssituation gekommen bin ist schon etwas mystisch.
Nicht etwa alleine meine 'regionale Größe' (User-Community) alleine begründet die Wettbewerbssituation, sondern weil ich durch den Inhalt der Website andere gewerbliche Anbieter (nicht Konkurrenten!!!) bevorzuge oder benachteilige, und das in einem nicht unerheblichen Maße.
Alleine Werbung ist schon Wettbewerb, egal ob kostenpflichtig oder kostenlos.

Werbung ist in jedem Fall "Handeln im geschäftlichen Verkehr". Alle Websites mit Bannerwerbung, egal ob sie dafür direkt Geld erhalten, oder nur ihren Webspace günstiger, oder auch gar nichts, handeln im geschäftlichen Verkehr und benötigen ein Impressum.

In meinem Fall geht die Sinnfindung noch eine Ecke weiter - ich besuche und photographiere Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung (Party), und damit mache ich bereits Werbung für diese Veranstaltung.

Bisher hat das keinen Veranstalter gejuckt, wann ich für wen Werbung mache,...
aber es juckt anscheinend findige Juristen.

Und anscheinend liegen diese Leute nicht falsch, wie ich auf einem Rechtsforum erfahren musste:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=30451

Punkt 1: Glaube niemals unbesehen alles, was die abmahnende Gegenseite dir erzählt. Auch Juristen vergaloppieren sich in falsche Annahmen und sind absolut nicht die intelligenteste Spezies dieses Planeten.

Punkt 2: Glaube niemals unbesehen alles, was man dir im Internet erzählt, insbesondere nicht bei so wenig konkreter Schilderung des speziellen Falles.

Punkt 3: Nimm dir einen Anwalt und gehe gegen die Sache vor, sofern du nicht bereit bist, dich den Forderungen (inklusive der finanziellen!) der Gegenseite komplett und bedingungslos zu unterwerfen. Ich kann nämlich schon das dicke Ende kommen sehen, dass du zwar glaubst, dich mit dem Abmahner "geeinigt" zu haben, er aber trotzdem seine Rechnung bezahlt haben will. Und du mit dieser Einigung eventuell eine wertvolle Rechtsposition kampflos aufgegeben hast. Aber ich bin kein Anwalt und kenne insbesondere die konkreten Fakten nicht, kann dazu also nicht fundiert antworten.

  • Sven Rautenberg