at: nichtkommerzielle Werbseite, trotzdem Gewerbe-Pflicht ?

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Hallo.

Denn mit der Anmeldung des Gewerbes ändert sich rechtlich einiges [...]

Hm, was meinst du damit?

Im Bezug auf den konkreten Fall: Zum Beispiel könnte dir zugemutet werden, dein Gewerbe anders zu bezeichnen, um an deine Domain zu gelangen. Außerdem könnte plötzlich das UWG greifen oder eine bisher frei Meinungsäußerung anders ausgelegt werden.
MfG, at