Hallo.
Es bleibt dabei, dass man sich mit dem Gewerbeschein zu einem Gewerbe bekennt. Dies hinterher abzustreiten, ist deutlich erschwert, wenn man sich einmal angemeldet hat. Dadurch steigen die Chancen für Abmahner etc.
MfG, at
Hallo.
Es bleibt dabei, dass man sich mit dem Gewerbeschein zu einem Gewerbe bekennt. Dies hinterher abzustreiten, ist deutlich erschwert, wenn man sich einmal angemeldet hat. Dadurch steigen die Chancen für Abmahner etc.
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