Hi,
man sollte vielleicht recht und unrecht von richtig und falch bezogen auf naturgesetze unterscheiden.
in den ersten Postings dieses Threads hatte ich eher den Eindruck, dass "Rechthaben" im Sinne von "eine zutreffende Behauptung aufstellen" gemeint war. Dass es darüber hinaus auch ein juristisches und natürlich auch ein moralisches "Rechthaben" gibt, sei unbestritten - und alle drei Interpretationen von Rechthaben könnten in einem konkreten Fall verschieden sein.
Ciao,
Martin