Hans: Kapitalgesellschaften, Abmahnungen etc.

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Hi

z.B. kannst Du nicht eine riesen-große-weltweit-agierende-1Mio-Gewinn/Jahr-GmbH mit 25000EUR Einlage gründen! Da kann dann eine Nachforderung auch Dich zukommen,

Ok, leuchtet ein. Aber mir geht es ja eher um Leute die sonst als Einzelkaufmann auftreten würden und eben nur einen recht moderaten Umsatz machen - und dadurch durch teure Gerichtsverfahren den persönlichen Bankrott erleiden würden. Natürlich sollte die Einlage dem Umsatz entsprechend angemessen sein.

Zum zweiten lassen sich Banken im Kleingedruckten IMMER eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen unterschreiben. Im Klartext: Du haftest doch mit allem!

Ja das gilt aber nur für das Geld das ich ggf. von der Bank geliehen habe und ist ja auch irgendwo verständlich.

Sind wir mal ehrlich:
Du willst doch nicht eine Unternehmung gründen und gleich auf den Worst-Case "hoffen". Zudem gibt es für solche Fälle Versicherungen. Jeder von uns wird versuchen möglichst keine Fehler zu begehen. Tut er es doch, muss er auch dafür gerade stehen.

Hoffen natürlich in keinster Weise - von einer Insolvenz hat man ja nichts. Mir geht es in erster Linie um die kaum einschätzbaren Risiken wenn man sich heute im IT-Bereich selbstständig macht. Gerade was Marken/Namenrecht und auch Softwarepatente betrifft. Da werden schnell Streitwerte von einigen 100000 Euro herbeigezaubert - ganz ohne das man selbst unehrliche Absichten gehabt hätte.
Eine Rechtsschutzversicherung die auch wirklich in allen Fällen greift ist sicher schwer zu finden und kostspielig - und hilft natürlich wenig wenn das Verfahren verloren wird, da man sie die Schadensersatzzahlungen (oder "Nachlizensierungen" - siehe letzte Abmahnwelle zu Kartenausschnitten auf Homepages) ja normalerweise nicht übernimmt.

Grüße