Hans: Kapitalgesellschaften, Abmahnungen etc.

Hallo!

als Privatperson oder Einzelunternehmer hat man ja das Problem mit seinem Privatvermögen zu haften. Also auch wenn man z.B. von irgendwem verklagt wird weil man aus Versehen irgendein böses Wort auf seiner Webseite verwendet hat (nur als Beispiel). Die Streitwerte sind wie es hier ja oft zu lesen ist, oft hahnebüchen hoch, was den Normalmenschen in den Ruin treiben würde.
Wie sieht das nun mit einer Kapitalgesellschaft aus? Da haftet man ja nur mit seiner Einlage. Bei einer deutschen GmbH sind das natürlich 25000 (ganz zu schweigen von den Gründungskosten), aber es gibt ja seit einiger Zeit die Möglichkeit "Billig-GmbH"s, z.B. englische Limited zu gründen - war mal auf SternTV irgendwann, ansonsten googeln. Da brauchts nur 1 brit. Pfund Einlage und wenige Hundert Euro Gründungskosten.
Ist das (neben den anderen Vorteilen einer eigenen Kap.Gesellschaft) auch eine Möglichkeit sich vor dem Worst-Case einer Klage über 100000e Euros zu schützen - indem man dann zwar konkurs gehen muß, aber das hält ja nicht davon ab später eine neue Gesellschaft zu gründen...
Was meint ihr?

  1. Hallo Hans,

    bedenke, dass eine englische Limited aber auch dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegt und hier - so habe ich mal gelesen, aber frag mich nicht wo - gibt es einen Haken. Denn nach englischem Recht muss die Steuererklärung auch nach diesem erfolgen und du musst einen Wirtschaftsprüfer heranziehen - jedes Jahr. Das sind natürlich immense Folgekosten, die du in Hinblick von empflindlichen Strafen nicht umgehen solltest. Somit ist diese Gesellschaftsform nur bedingt vorteilhaft.

    Grüße
    Julius

    1. Hi

      Denn nach englischem Recht muss die Steuererklärung auch nach diesem erfolgen und du musst einen Wirtschaftsprüfer heranziehen - jedes Jahr.

      Hmm.. nach dem was bei go-limited.com zu lesen ist (die "verkaufen" Gründungen als Rundum-Sorglos-Paket...) befreien die einen von der Pflicht für eine UK-Steuererklärung wenn man nicht in der UK tätig ist. Bei dem TV-Beitrag war das afaik ein Maurer der sich mit seiner Ltd. vor der gesetzl. Rentenvers. für Handwerker bewahrt hat.
      Das ganze läuft wohl so das man in UK den "Geschäftssitz" hat und seinen Betrieb hier als "Zweigniederlassung" beim Handlesregister meldet. Alle Umsätze sind dann ganz normal zu versteuern.
      Ein Problem dabei könnte sein, dass sich nicht jeder Steuerberater mit dieser konstellation gut auskennt bzw. die die sich auskennen dann ordenlich hinlangen - mal nachfragen :)
      Klar und des weiteren ist zu klären ob man als Gerichtsstand ein deutsches Gericht angeben kann, man wird ja ggf. sonst in England verklagt.

      1. Für alle dies interessiert:
        http://www.tm-x.de/FAQ/faq_250405.pdf
        Da wird so ziemlich alles beantwortet.

  2. Tag Hans.

    Wie sieht das nun mit einer Kapitalgesellschaft aus? Da haftet man ja nur mit seiner Einlage. Bei einer deutschen GmbH sind das natürlich 25000 (ganz zu schweigen von den Gründungskosten), aber es gibt ja seit einiger Zeit die Möglichkeit "Billig-GmbH"s, z.B. englische Limited zu gründen - war mal auf SternTV irgendwann, ansonsten googeln. Da brauchts nur 1 brit. Pfund Einlage und wenige Hundert Euro Gründungskosten.

    Einst durchaus der Limited nicht abgeneigt, rate ich mittlerweile (seit der Verschärfung des Company Acts im Sommer 2004) dringend von einer Ltd. ab. Insbesondere die Geschäftsführerhaftung ist um einiges schärfer als in D. Dazu kommen die Folgekosten, die nicht unterschätzt werden dürfen:

    • jährlich 2 Bilanzen (nach HGB und nach UK-GAAP, letztere in Englisch)
    • Übersetzungskosten (alles muss beglaubigt ins Englische übersetzt werden)
    • Kosten für das "registered office" in GB
    • Registerkosten in D

    Weiterhin bestehen verschiedene Risiken, insbesondere "wrongful trading" (siehe Google) und das damit verbundene Risiko anfänglicher Unterkapitalisierung. Aber das alles kann dir ein spezialisierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt viel umfassender erklären, kostet halt ein paar Euro.

    Ist das (neben den anderen Vorteilen einer eigenen Kap.Gesellschaft) auch eine Möglichkeit sich vor dem Worst-Case einer Klage über 100000e Euros zu schützen

    Auch das deutsche Gesellschaftsrecht kennt die Geschäftsführerhaftung. Der Gesellschafter allerdings haftet in der Tat nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn, er hätte seine Einlage noch nicht voll eingezahlt. Ansonsten siehe oben.

    Siechfred

    --
    «Ich liebe euch doch alle!»
    1. Hi

      Insbesondere die Geschäftsführerhaftung ist um einiges schärfer als in D.

      ja gut, aber gegenüber der Haftung eines deutschen Einzelkaufmanns steht man doch noch immer besser da?!

      • jährlich 2 Bilanzen (nach HGB und nach UK-GAAP, letztere in Englisch)

      klar - das ist natürlich Arbeitsaufwand, wobei es bei niedrigen Umsätzen ja eine verkürzte Bilanz sein darf.

      • Kosten für das "registered office" in GB

      Gibts für 99EUR/Jahr. Einen "Secretary-Service" (der im wesentlichen nicht viel macht außer als Sekretär eingetragen zu sein) nochmal für ~120 im Jahr. Das sind natürlich Fixkosten, aber für die versprochenen Vorteile klingt das erstmal nicht viel.

      • Registerkosten in D

      Die sind doch nur 1x fällig? (80 EUR)

      Aber das alles kann dir ein spezialisierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt viel umfassender erklären, kostet halt ein paar Euro.

      Ja die sollte es einem auf jeden Fall immer Wert sein bevor man an eine Firmengründung denkt.

      Grüße!

      1. Hallo.

        Insbesondere die Geschäftsführerhaftung ist um einiges schärfer als in D.
        ja gut, aber gegenüber der Haftung eines deutschen Einzelkaufmanns steht man doch noch immer besser da?!

        Nein, bei weitem nicht. Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bist du im Gegensatz zum Einzelunternehmer als Kaufmann in Handelsregister eingetragen. Damit verlierst du in vielen Angelegenheiten den "Welpenschutz". So wirst du beispielsweise im Fall einer Insolvenz viel schneller der Konkursverschleppung schuldig gesprochen. Aber auch in vielen anderen Dingen wird von einem GmbH-Geschäftsführer wesentlich mehr Sorgfalt verlangt. -- Und große Kunden würden sich vertraglich ohnehin immer anderweitig abzusichern versuchen.
        Es gibt aber noch viele weitere Aspekte, etwa steuerliche, die darüber entscheiden können und sollten, was wirtschaftlich sinnvoller ist.
        MfG, at

  3. Hallöli,

    Wie sieht das nun mit einer Kapitalgesellschaft aus? Da haftet man ja nur mit seiner Einlage.

    Das ist so nicht ganz korrekt.
    Zunächst gilt in Deutschland das "Verursacherprinzip". Wer also einen Fehler begeht, muss auch dafür gerade stehen. In der Tat haftet man laut Gesetz nur mit der Einlage (mindestens 25000EUR - kann auch mehr sein!). Die Einlagehöhe hängt vom Ermessensspielraum des Beamten ab: z.B. kannst Du nicht eine riesen-große-weltweit-agierende-1Mio-Gewinn/Jahr-GmbH mit 25000EUR Einlage gründen! Da kann dann eine Nachforderung auch Dich zukommen, falls Du mit nur 25000EUR gegründet hast und anschließend Mio EURs verdienst... Das richtet sich nach der Größe der Unternehmung.
    Zum zweiten lassen sich Banken im Kleingedruckten IMMER eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen unterschreiben. Im Klartext: Du haftest doch mit allem!

    Sind wir mal ehrlich:
    Du willst doch nicht eine Unternehmung gründen und gleich auf den Worst-Case "hoffen". Zudem gibt es für solche Fälle Versicherungen. Jeder von uns wird versuchen möglichst keine Fehler zu begehen. Tut er es doch, muss er auch dafür gerade stehen. Weil andersherum betrachtet würdest Du Dich zu tot ärgern, wenn Du einen Schaden von eine GmbH erleidest und dann mit 25000EUR abgespeist werden würdest!

    mfg

    1. Hi

      z.B. kannst Du nicht eine riesen-große-weltweit-agierende-1Mio-Gewinn/Jahr-GmbH mit 25000EUR Einlage gründen! Da kann dann eine Nachforderung auch Dich zukommen,

      Ok, leuchtet ein. Aber mir geht es ja eher um Leute die sonst als Einzelkaufmann auftreten würden und eben nur einen recht moderaten Umsatz machen - und dadurch durch teure Gerichtsverfahren den persönlichen Bankrott erleiden würden. Natürlich sollte die Einlage dem Umsatz entsprechend angemessen sein.

      Zum zweiten lassen sich Banken im Kleingedruckten IMMER eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen unterschreiben. Im Klartext: Du haftest doch mit allem!

      Ja das gilt aber nur für das Geld das ich ggf. von der Bank geliehen habe und ist ja auch irgendwo verständlich.

      Sind wir mal ehrlich:
      Du willst doch nicht eine Unternehmung gründen und gleich auf den Worst-Case "hoffen". Zudem gibt es für solche Fälle Versicherungen. Jeder von uns wird versuchen möglichst keine Fehler zu begehen. Tut er es doch, muss er auch dafür gerade stehen.

      Hoffen natürlich in keinster Weise - von einer Insolvenz hat man ja nichts. Mir geht es in erster Linie um die kaum einschätzbaren Risiken wenn man sich heute im IT-Bereich selbstständig macht. Gerade was Marken/Namenrecht und auch Softwarepatente betrifft. Da werden schnell Streitwerte von einigen 100000 Euro herbeigezaubert - ganz ohne das man selbst unehrliche Absichten gehabt hätte.
      Eine Rechtsschutzversicherung die auch wirklich in allen Fällen greift ist sicher schwer zu finden und kostspielig - und hilft natürlich wenig wenn das Verfahren verloren wird, da man sie die Schadensersatzzahlungen (oder "Nachlizensierungen" - siehe letzte Abmahnwelle zu Kartenausschnitten auf Homepages) ja normalerweise nicht übernimmt.

      Grüße

      1. Hi,

        ja, muss Dir leider beipflichten.
        Eine Betriebshaftpflicht steht für alle Schäden, die Du jemand anders zufügst gerade. Für solche Software-Pannen (z.B. Onlineshop läuft nicht o.ä.) lasse ich mir immer vertraglich von meinen Kunden einen Haftunsausschluss unterschreiben.
        Rechtschutzversicherungen kosten eine schweine Geld und zahlen nur das, auf das sie Lust haben :-))). Anwälte kosten auch nicht die Welt.

        Und wenn Du mit etwas offenen Augen durch die Welt gehst (z.B. keine Karten von viamichelin.com klaust!!) dann sollte es auch keine Probs mit anderen geben. Zudem tragen immer die Betreiber einer Webseite die Haftung, sprich der Inhaber und das bist wahrscheinlich nicht immer Du (also ich hab nur eine Seite!)! Die Inhalte der anderen Seiten müssen von meinen Kunden "abgesegnet" werden => sie tragen ab dann die Verantwortung!

        Grundsätzlich bin ich auch ein sehr sicherheitsliebender Mensch und habe auch Angst vor solchen "Abzockern".
        Aber als Unternehmer muss man auch etwas Risikobereit sein!

        Grüße und :-)

      2. Hi,

        GmbH heisst mittlerweile Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
        Mir wurde das so erklärt, das zwar die Einlage gleichbleibt, der Geschäftsführer aber unter Umständen mit dem gesammten Privatvermögen haften muss.

        Wenn ich das richtig in erinnerung hab, war die Änderung 2002 (aber ohne Gewähr)

        Die "beste" alternative, finde ich, ist immer noch eine S.L. in Spanien. ca. 3000€ Einlage und unter 27000€ Umsatz pro Monat eine pauschale Steuer. Nagelt mich bitte nicht auf genaue Zahlen und Details fest, das sind Ackdaten, die ich irgendwann mal von nem Bekannten bekommen hab, der da unten lebt.

        Mit einer Ltd. wäre ich vorsichtig, da lauern ziemlich viele Fallen, hab vor ca. 3 Jahren dahingehen auch mal Infos eingeholt.

  4. um mal von der anderen Seite zu kommen:

    Hat von euch vielen Kleinunternehmern im Webbereich eigentlich jemand eine Betriebsrechtsschutz- oder zumindest Betriebshaftpflichtversicherung?
    Oder sind die viel zu teuer? Was kostet sowas?

    Hmmmm....

    1. Hi,

      Hat von euch vielen Kleinunternehmern im Webbereich eigentlich jemand eine Betriebsrechtsschutz- oder zumindest Betriebshaftpflichtversicherung?

      Hab ich beides. Kostet ca. 20% zur privaten Versicherung dazu.
      Wenn du Angestellte hast, wirds natürlich teurer.

      Oder sind die viel zu teuer? Was kostet sowas?

      Wie gesagt, zur Privaten ca. 20%. Wieviel genau kann ich dir jetzt nicht sagen. Für die Zahlen ist mein Steuerberater zuständig ;)

      1. Hab ich beides. Kostet ca. 20% zur privaten Versicherung dazu.
        Wenn du Angestellte hast, wirds natürlich teurer.

        Aha. Also 20% Aufschlag auf deine private Haftpflich- und Rechtsschutz?!
        Das geht ja eigentlich.
        Gibts noch weitere Versicherungen an die man denken sollte?

        1. Hi,

          Aha. Also 20% Aufschlag auf deine private Haftpflich- und Rechtsschutz?!

          Genau. Ist aber nur ein Richtwert. Und da ich die nöchsten Tage meine Versicherung wechsel, will ich den sagen.

          Das geht ja eigentlich.
          Gibts noch weitere Versicherungen an die man denken sollte?

          Unfallversicherung, Verdienstausfallicherung (Krankengeld, falls du zuhause krankgeschrieben bist)

          SOnst fällt mir so nichts ein.

          1. Helas,

            Unfallversicherung, Verdienstausfallicherung (Krankengeld, falls du zuhause krankgeschrieben bist)

            Denke, die wohl wichtigste Versicherung direkt nach der privaten Haftpflicht ist die BUZ (BerufsUnfähigkeitsZusatzversicherung). Solltest Du arbeitsunfähig werden (wodurch auch immer), zahlen die Dir eine Rente - Lebenslang! Die Höhe kannst Du selbst festlegen. Z.B. Wenn Du 1000.-EUR pro Monat im AU-Fall erhalten willst mußt Du ca. 100EUR pro Monat setzen!
            Klar ist das ein Verlustgeschäft, da keiner meint/glaubt, dass er krank wird, aber was, wenn Du auf einmal Kreuzprobleme oder psychische Probleme bekommst und nicht mehr vorm PeeZeee sitzen kannst? Unfälle fallen da auch mit rein, aber die meisten haben ja schon eine Unfallversicherung.

            Grüße

            1. Hallo,

              Denke, die wohl wichtigste Versicherung direkt nach der privaten Haftpflicht ist die BUZ (BerufsUnfähigkeitsZusatzversicherung). Solltest Du arbeitsunfähig werden (wodurch auch immer), zahlen die Dir eine Rente - Lebenslang! Die Höhe kannst Du selbst festlegen. Z.B. Wenn Du 1000.-EUR pro Monat im AU-Fall erhalten willst mußt Du ca. 100EUR pro Monat setzen!

              Seit es vom Staat nur noch eine minimale Erwerbsminderungsrente gibt, und auch die nur, wenn man weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann ich mich dieser Aussage nur anschließen. Insbesondere der, der für den Familienunterhalt zuständig ist sollte sich absichern.

              Bei einer BUZ sollte man aber bedenken, dass sie nur sinnvoll ist, wenn sie mehr als die Sozialhilfe bietet, da sonst Vater Staat Danke sagt und einfach die Leistung aus der BUZ verrechnet.

              Mein Arbeitgeber schließt übrigens für jeden Mitarbeiter automatisch eine BUZ ab (kein Wunder, ist ja ein Versicherer). Abhängig beschäftigte sollten bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, oft hat der einen Kollektivvertrag mit einer Versicherung abgeschlossen und bietet günstige Tarife an.

              Grüße
              Marcus

              --
              Wenn der Weg das Ziel ist, ist das Ziel dann weg?