at: Kapitalgesellschaften, Abmahnungen etc.

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Hallo.

Insbesondere die Geschäftsführerhaftung ist um einiges schärfer als in D.
ja gut, aber gegenüber der Haftung eines deutschen Einzelkaufmanns steht man doch noch immer besser da?!

Nein, bei weitem nicht. Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bist du im Gegensatz zum Einzelunternehmer als Kaufmann in Handelsregister eingetragen. Damit verlierst du in vielen Angelegenheiten den "Welpenschutz". So wirst du beispielsweise im Fall einer Insolvenz viel schneller der Konkursverschleppung schuldig gesprochen. Aber auch in vielen anderen Dingen wird von einem GmbH-Geschäftsführer wesentlich mehr Sorgfalt verlangt. -- Und große Kunden würden sich vertraglich ohnehin immer anderweitig abzusichern versuchen.
Es gibt aber noch viele weitere Aspekte, etwa steuerliche, die darüber entscheiden können und sollten, was wirtschaftlich sinnvoller ist.
MfG, at