Tag Hans.
Wie sieht das nun mit einer Kapitalgesellschaft aus? Da haftet man ja nur mit seiner Einlage. Bei einer deutschen GmbH sind das natürlich 25000 (ganz zu schweigen von den Gründungskosten), aber es gibt ja seit einiger Zeit die Möglichkeit "Billig-GmbH"s, z.B. englische Limited zu gründen - war mal auf SternTV irgendwann, ansonsten googeln. Da brauchts nur 1 brit. Pfund Einlage und wenige Hundert Euro Gründungskosten.
Einst durchaus der Limited nicht abgeneigt, rate ich mittlerweile (seit der Verschärfung des Company Acts im Sommer 2004) dringend von einer Ltd. ab. Insbesondere die Geschäftsführerhaftung ist um einiges schärfer als in D. Dazu kommen die Folgekosten, die nicht unterschätzt werden dürfen:
- jährlich 2 Bilanzen (nach HGB und nach UK-GAAP, letztere in Englisch)
- Übersetzungskosten (alles muss beglaubigt ins Englische übersetzt werden)
- Kosten für das "registered office" in GB
- Registerkosten in D
Weiterhin bestehen verschiedene Risiken, insbesondere "wrongful trading" (siehe Google) und das damit verbundene Risiko anfänglicher Unterkapitalisierung. Aber das alles kann dir ein spezialisierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt viel umfassender erklären, kostet halt ein paar Euro.
Ist das (neben den anderen Vorteilen einer eigenen Kap.Gesellschaft) auch eine Möglichkeit sich vor dem Worst-Case einer Klage über 100000e Euros zu schützen
Auch das deutsche Gesellschaftsrecht kennt die Geschäftsführerhaftung. Der Gesellschafter allerdings haftet in der Tat nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn, er hätte seine Einlage noch nicht voll eingezahlt. Ansonsten siehe oben.
Siechfred
«Ich liebe euch doch alle!»