Hallo Hans,
bedenke, dass eine englische Limited aber auch dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegt und hier - so habe ich mal gelesen, aber frag mich nicht wo - gibt es einen Haken. Denn nach englischem Recht muss die Steuererklärung auch nach diesem erfolgen und du musst einen Wirtschaftsprüfer heranziehen - jedes Jahr. Das sind natürlich immense Folgekosten, die du in Hinblick von empflindlichen Strafen nicht umgehen solltest. Somit ist diese Gesellschaftsform nur bedingt vorteilhaft.
Grüße
Julius