Hans: Kapitalgesellschaften, Abmahnungen etc.

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Hi

Denn nach englischem Recht muss die Steuererklärung auch nach diesem erfolgen und du musst einen Wirtschaftsprüfer heranziehen - jedes Jahr.

Hmm.. nach dem was bei go-limited.com zu lesen ist (die "verkaufen" Gründungen als Rundum-Sorglos-Paket...) befreien die einen von der Pflicht für eine UK-Steuererklärung wenn man nicht in der UK tätig ist. Bei dem TV-Beitrag war das afaik ein Maurer der sich mit seiner Ltd. vor der gesetzl. Rentenvers. für Handwerker bewahrt hat.
Das ganze läuft wohl so das man in UK den "Geschäftssitz" hat und seinen Betrieb hier als "Zweigniederlassung" beim Handlesregister meldet. Alle Umsätze sind dann ganz normal zu versteuern.
Ein Problem dabei könnte sein, dass sich nicht jeder Steuerberater mit dieser konstellation gut auskennt bzw. die die sich auskennen dann ordenlich hinlangen - mal nachfragen :)
Klar und des weiteren ist zu klären ob man als Gerichtsstand ein deutsches Gericht angeben kann, man wird ja ggf. sonst in England verklagt.