Ferby: Tetris Sounds verwenden

Hallo,

Ich programmiere zur Zeit eine eigene Version von Tetris (als übung)
Und möchte gerne die 2 original Musikstücke von Tetris verwenden,
darf ich das??

Mein Spiel soll am ende eine Freeware sein.

Auf http://www.yelochili.com/sons/s_midi.htm kann mann es zum beispiel downloaden.

Ferby

  1. In Deutschland muss man im Prinzip zwischen Urheberschaft und Nutzungsrecht unterscheiden. Der Urheber ist derjenige der das Lied verfasst hat. Ggf. hat er das Nutzungsrecht an einen Dritten abgetreten, ansonsten hat er es selbst. Du musst Dir also ein Nutzungsrecht organisieren, ansonsten verletzt Du Rechte Dritter.

    In Deutschland wird ein Stück glaube (!) ich 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei. Dann kann man es also m. E. verwenden. Im Web findest Du das deutsche Urheberrecht. Da steht alles genau drin.

    Aber Vorsicht: Ich bin nur Laie. Im Zweifel solltest Du einen Anwalt aufsuchen.

    1. Hi,

      In Deutschland wird ein Stück glaube (!) ich 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei.

      Das ist völlig korrekt, jedoch müssen einige fälle beachtet werden.

      -->Erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
      § 64 UrhG

      -->Bei mehreren Urhebern 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers
      § 65 Abs. 1 UrhG

      -->Erlischt 70 Jahre nach Erscheinen des Werkes, wenn es unter einem Pseudonym veröffentlicht würde und der Autor seine Identität nicht bekannt gibt § 66

      Hier findest du den Gesetztext: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

      ACTUNG:
      Ich habe mir das selber für ein Referat erarbeitet, da ich kein Jurist bin kann ich fehler nicht ausschließen. In Deutschland ist es ja so das Gesetzte nicht so geschrieben werden das es auch ein nicht Jurist verstehen kann.

      MfG
      Otto

      1. Hallo Otto,

        Ich habe mir das selber für ein Referat erarbeitet, da ich kein Jurist bin kann ich fehler nicht ausschließen.

        ... das könntest du als Jurist auch nicht. Wärest du Naturwissenschaftler und würdest dich zu Naturgesetzen äußern, fielen die Unterschiede in den Irrtumswahrscheinlichkeiten im Vergleich zu Laien sicher deutlicher aus.

        In Deutschland ist es ja so das Gesetzte nicht so geschrieben werden das es auch ein nicht Jurist verstehen kann.

        Da es zu jedem Juristen meist einen anderen Juristen gibt, der die Gegenposition vertritt, habe ich als Laie auf diesem Gebiet ein deutlich stärker ausgeprägtes Selbstbewusstsein als ich es auf dem Gebiet der Naturwissenschaften hätte.

        Gruß Gernot