Hi,
In Deutschland wird ein Stück glaube (!) ich 70 Jahre nach Tod des Urhebers gemeinfrei.
Das ist völlig korrekt, jedoch müssen einige fälle beachtet werden.
-->Erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
§ 64 UrhG
-->Bei mehreren Urhebern 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers
§ 65 Abs. 1 UrhG
-->Erlischt 70 Jahre nach Erscheinen des Werkes, wenn es unter einem Pseudonym veröffentlicht würde und der Autor seine Identität nicht bekannt gibt § 66
Hier findest du den Gesetztext: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
ACTUNG:
Ich habe mir das selber für ein Referat erarbeitet, da ich kein Jurist bin kann ich fehler nicht ausschließen. In Deutschland ist es ja so das Gesetzte nicht so geschrieben werden das es auch ein nicht Jurist verstehen kann.
MfG
Otto