Sven Rautenberg: Geschützte Markennamen in URL?

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Moin!

ich benutze auf meiner Geschäftswebseite zB Markennamen wie Microsoft oder Access usw um meine Tätigkeit zu beschreiben.

Da deine geschäftliche Webseite mittlerweile bekannt geworden ist:

Ich glaube wenn man geschützte Markennamen benutzt muß man das Regzeichen dahinterschreiben. Also schreibe ich zB immer Microsoft&reg.

Ich glaube kaum, dass deine "Nutzung" der Markennamen wirklich noch als Markennennung durchgeht. Jeder deiner Konkurrenten dürfte versucht werden, dir eine Abmahnung zukommen zu lassen. Denn du hast es in der Tat extrem übertrieben:

1. Deine Links zu den Unterseiten sind in der Form
http://serverdomain.de/langer_ausfuehrlicher_firmenname.php/SEITENNAME_Softwareentwicklung_Datenbank_Datenbanken_Access_Microsoft_mdb_adp_ade_mde_SQL_SQLServer_SQL-Server_Programm_Excel_Programme_Word_Angebot
(hab ich mal etwas anonymisiert, damit du nicht so ganz böse in vorderster Front stehst - man weiß ja nie, was später noch so im Archiv auftaucht).

2. Deine Metatags strotzen nur so vor Wiederholungen derselben Produktnamen. Jede Seite enthält etwa 3/4 Metatags und nur 1/4 wirklich lesbaren Inhalt.

3. Am Seitenende wird, ausgeblendet durch CSS, dieselbe Latte von Stichworten nochmal wiederholt.

In der Summe ist das ein Suchmaschinenspamming in Reinkultur, und wie erwähnt: Konkurrenten oder auch Microsoft könnten tatsächlich zu der Ansicht gelangen, dass dein tatsächliches Informationsangebot zwar diese ganzen Stichworte streift, du dich hier aber aufgrund dieser Penetranz tatsächlich mit fremden Federn schmückst.

Insofern: Die markenrechtliche Situation zwischen dir und Microsoft könnte durchaus noch im grünen Bereich sein, das "(R)" ist, wenn auch falsch (korrekt wäre &reg; <- Semikolon am Ende einer Entity nie vergessen!), bei den Markennamen immer dazugefügt. Deinen Konkurrenten hingegen dürfte mit ausreichend gefährlicher (für dich) Wahrscheinlichkeit einen Unterlassungsanspruch gegen deine Auszeichnungen zustehen.

Und du weißt ja (wenn nicht, weißt du es jetzt): Wenn die erste Abmahnung erst mal im Briefkasten liegt, verursacht sie dort mindestens mal Ärger und Stress auf deiner Seite. Bei Einholung rechtsanwaltlichem Rats zusätzlich auch noch Kosten. Und mit Pech ist sie außerdem noch gerechtfertigt und muß bezahlt werden.

  • Sven Rautenberg