L00NIX: Geschützte Markennamen in URL?

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Hallo

ich benutze auf meiner Geschäftswebseite zB Markennamen wie
Microsoft oder Access usw um meine Tätigkeit zu beschreiben.
Ich glaube wenn man geschützte Markennamen benutzt muß man das
Regzeichen dahinterschreiben. Also schreibe ich zB immer
Microsoft&reg.

Das höre ich zum ersten Mal.

Wichtig ist, das klar ist, dass du nicht den Anschein erweckst, in
irgendeinem Bezug zu den genannten Firmen und Produkten zu stehen.
Besonders problematisch wäre der Fall, wenn du einen Onlineshop
betreiben würdest, der diese Sachen anbietet.

Das Problem und die Frage, die ich habe ist, was ist wenn ich
einen Markennamen in der URL verwende.

Markennamen in Domainnamen sind abmahnfähig. Selbst beim rein
phonetischen Fall mikerowesoft.com kam es ja zu einem Vergleich. MS
hätte es aber auch anders ausgehen lassen können. Ist nur die Frage,
was es ihnen gebracht hätte auußer negativem Publicity (wirklich
negativ, weil gesellschaftlich und nicht technisch).

Wenn zB eine URL irgendwie ....de/excel-worksheet.htm oder ähnlich
heißen sollte.
...
Wie ist da die rechtliche Lage?

Bei Dateinamen sehe ich kein Problem, ich bin aber kein Jurist!

Dateinamen sind ja schließlich nicht öffentlichund wie ich meine
Dateien nenne, geht niemanden was an. Mit den Inhalten der Dokumente
muss das ja nicht mal etwas zu tun haben, dafür gilt dann auch wieder
das Urheberrecht (aber auch das Markenrecht).

Gruß
L00NIX