Tom: Geschützte Markennamen in URL?

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Hello,

Ein Markenschutz entsteht übrigens nicht erst durch die Eintragung.

*stutz*

Ich denke schon. Die Priorität durch Eintragung muss gewahrt sein.
Marken haben keinen Vorbenutzungsschutz.

Bringst Du da jetzt was durcheinander oder habe ich was verpennt? :-)

Wen eine Firma AAA ein Produkt mit der Marke BBB auf den Markt bringt und diese nicht durch Eintragung hat schützen lassen, kann die Firma CCC sehr wohl auch das Produkt mit der Marke BBB auf den Markt bringen, ohne Rechtre zu verletzen. Wenn sie immer zu erkennen geben, dass das nun BBB von CCC ist, sehe ich da keine Probleme. Wenn aber die Firma DDD (oder der Unternehmer, der unter DDD im Geschäftsverkehr auftritt), das Produkt DDD-a auf den Markt bringt, und jemand anderes nun meint DDD-b auf den Markt bringen zu dürfen, dann ist das ein Verstoß gegen das UWG und ggf. auch gegen das Namensrecht, wenn der relavante Anteil eben DDD hier tragend ist.

Es ist aber kein Markenrechtsverstoß, da ja DDD-a gar nicht eingetragen war.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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