Reiner: im Nachhinein bedenklich! (Recht -> eher Ethik)

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Morgen Thomas,

[...] Denn das war er gemacht hat ist rechtlich gesehen eine Bestellung. Punkt. [...]

bist Du sicher?
Meines Wissens nach gibt es grob zwei Arten von Verträgen.

Das eine ist ein Vertrag, der schriftlich von zwei Parteien gegengezeichnet werden muß. Dazu müssen beide Parteien volljährig sein. Angewendet wird dies normalerweise bei Sachkäufen, Mieten, Versicherungen u.ä. Dienstleistungen.
Ausnahmen bilden bestimmte Berufsstände, bei denen Verträge allein durch Handschlag zustande kommen können.

Für bestimmte Verträge bedarf es keiner schriftlichen Dokumentation der Vertragspartner. Sie kommen durch offensichtliche Inanspruchnahme einer Dienstleistung u.ä. zustande. Z.B. hält Dir dein Busfahrer, Bäcker, Dönermann keine zu unterschreibenden Verträge unter die Nase! ;-)
Dazu müssen die Vertragspartner nicht unbedingt volljährig sein.

Ausnahme sind (wie im Internet) elektronische Abwicklungen. In vielen Fällen wird zwar oftmals auf eine Bestätigung z.B. per Fax bestanden. An sich gelten die Verträge aber auch so. Nur: Wenn Du mal etwas bei Amazon usw. bestellt hast, ist Dir sicher aufgefallen, daß Du eine Fülle von Angaben machen mußt, die darauf deuten, daß Du den Vertrag bei vollem Bewußtsein eingegangen bist bzw. dies so wolltest. Das kommt wohl dem Punkt 2) sehr nahe.

Was ich getan habe, war lediglich einen (Mailto)Link anzuklicken und dies abzusenden. Die Adressangabe wurde von meinem System automatisch erzeugt. D.h. nachzuweisen, daß ich bewußt einen Vertrag geschlossen habe, dürfte sehr schwer werden.

Oder?

Gruß
Reiner