Martin Hölter: im Nachhinein bedenklich! (Recht -> eher Ethik)

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Hi!

Meines Wissens nach gibt es grob zwei Arten von Verträgen.

Dein Wissen(?) trügt dich. Ein Vertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeschlossen (Angebot und Annahme des Angebotes, im Kaufhaus gibt es durch das Preisschíld vorher noch ein Angebot zur Abgabe eines Angebotes; das Legen der Waren auf das Band der Kasse ist dein Angebot, die Waren zu kaufen; das Kassieren ist die Annahme des Kaufangebotes).

Diese Willenserklärungen unterliegen nicht immer Formvorschriften. Somit sind folgende Formen denkbar:

konkludentes Handeln
mündlicher Vertragsschluss
schriftlicher Vertragsschluss
notariell beglaubigter Vertragsabschluss
natariell beurkundeter Vertragsabschluss

Martin