Reiner: im Nachhinein bedenklich! (Recht -> eher Ethik)

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Hi,

Die Volljährigkeit ist in diesem Zusammenhang absolut kein Hinderungsgrund. Auch Jugendliche können schriftliche Verträge abschließen. Entscheidend ist dabei nur, ob der Umfang des Vertrages ihrer nicht vorhandenen bzw. eingeschränken Geschäftsfähigkeit entspricht (Taschengeldparagraph) - dann ist der Vertrag sowieso gültig. Oder ob die Erziehungsberechtigten ihm ebenfalls zustimmen - auch dann ist er gültig (und bis zur Zustimmung schwebend unwirksam - also ein Risiko für den Vertragspartner, daraufhin schon zu liefern).

ist mir alles klar! Ich wollte nicht auf alle möglichen Fälle eingehen.

Was ich getan habe, war lediglich einen (Mailto)Link anzuklicken und dies abzusenden.

Der Mailto-Link hat dir aber einen vorformulierten Text in die Mail geschrieben, den du hättest lesen können, und den du mit dem Absenden der Mail tatsächlich so erklären wolltest. Bedenke: Zum Vertragsschluß kommt es durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Es ist erstmal irrelevant, ob deine eigene Willenserklärung aus dem Mailto-Linktext oder deiner freien Formulierung entspringt. Entscheidend ist: Du hast die Mail abgeschickt.

Stimmt! An jemanden, der als "Vertrags"partner nicht bekannt ist.
Die Mailadresse ist irrelevant. Ansonsten gab es weder in der Werbemail ein Möglichkeit, den Anbieter herauszufinden noch hat (auch im Nachhinein) die Website kein Impressum o.ä.

Es gelten dann natürlich die Regelungen für den Fernabsatz, also Rücktrittsrecht etc...

Die Adressangabe wurde von meinem System automatisch erzeugt. D.h. nachzuweisen, daß ich bewußt einen Vertrag geschlossen habe, dürfte sehr schwer werden.

Würde ich mich nicht drauf verlassen. Du hast nicht nur einfach einen Link geklickt, sondern die entstandene Mail auch noch eigenständig abgeschickt. Da ging nichts automatisch.

Woher weißt Du, wie unsere Systeme funktionieren?
U.U. haben wir ja ein System, daß Mailto-Links abklappert und diese parst und wenn Subject und Body schon drin sind direkt abschickt...

Gruß
Reiner