Hallo,
[...] Denn das war er gemacht hat ist rechtlich gesehen eine Bestellung. Punkt. [...]
bist Du sicher?
Soweit ich dessen sicher sein kann, ja bin ich.
Nur: Wenn Du mal etwas bei Amazon usw. bestellt hast, ist Dir sicher aufgefallen, daß Du eine Fülle von Angaben machen mußt, die darauf deuten, daß Du den Vertrag bei vollem Bewußtsein eingegangen bist bzw. dies so wolltest. Das kommt wohl dem Punkt 2) sehr nahe.
Das sind Amazons Geschäfstbedingungen. Andere Firmen können anderen Geschäfstbedingungen haben.
Was ich getan habe, war lediglich einen (Mailto)Link anzuklicken und dies abzusenden. Die Adressangabe wurde von meinem System automatisch erzeugt. D.h. nachzuweisen, daß ich bewußt einen Vertrag geschlossen habe, dürfte sehr schwer werden.
Oder?
Hypotetisch: wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme, müsstest du schon erklären können, wie du unbewusst auf dem Link geklickt und dann das Absenden der Mail in deinem Mailprogramm bestätigt hast.
Grüße
Thomas