c) ...sie eine Sache auch einfach auf sich beruhen lassen könnten.
Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)