Thomas: Bezahlung für Website + Online-Shop

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Hallo Sven,

Es ist, auch wenn es nebenberuflich ausgeführt wird, bei dauerhafter Absicht in jedem Fall eine selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit.

Ein 400-Euro-Job hingegen wäre über die (zweite) Lohnsteuerkarte zu führen, und dein Auftraggeber würde für diese Zeit dann dein (zweiter) Arbeitgeber - mit allen Verpflichtungen, die da so dranhängen, nämlich Abführen der pauschalen Sozialversicherung, Steuern etc. Von Dingen wie Urlaub und Kündigungsschutz mal ganz abgesehen. Das würde wohl kaum ein Auftraggeber machen - zumal es seine Kosten ja auch erhöht, denn zu den (angenommen) 400 Euro kommen ja noch die pauschalen Abgaben hinzu.

Abgesehen davon kannst du bei so einem 400-Euro-Job auch kaum deine Ausgaben gegenrechnen bzw. absetzen, die die Arbeit so mit sich bringt, aber die kein Auftraggeber direkt bezahlt.

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Mit wieviel Abzügen muß ich denn im Falle einer selbstständigen Tätigkeit rechnen? Wird der Lohn am Jahresende einfach auf das sonstige Einkommen draufgeschlagen und dann der Gesamtbetrag versteuert? Das würde bedeuten, daß ich den Vorteil der 400-Jobs gar nicht nutzen könnte, sondern vielmehr den Stundenlohn entsprechend erhöhen müßte, um ein äquivalentes Ergebnis zu bekommen, oder?

Gruß
Thomas