Thomas: Bezahlung für Website + Online-Shop

Hallo,

mal wieder eine aktuelle Frage zu diesem bekannten Thema...

Ich habe nun zweimal eine Website (10 Seiten) plus Online-Shop (osCommerce) eingerichtet, dabei aber noch keine realen Preise verlangt (Freundschaftsdienste). Da ich darin nun geübt bin, möchte ich das für eine Zeit als Nebenbeschäftigung fortführen.

Dabei kümmere ich mich um alles, d.h. bei der Website um die Programmierung (per Editor in PHP, CSS, HTML) und um das grafische Design; beim Shop um die Installation, Konfiguration (ziemlich aufwendig) und z.T. auch um das Einfügen der Produkte (sind aber bisher Einzelstücke gewesen, daher geringe Anzahl).
Dazu berate ich die Kunden in allen auftretenden Fragen zu Online-Shops, Websites / Internet allgemein und auch in Computer-Fragen, wenn solche anfallen, was ich wohl auch ganz gut mache, denn ich bekomme immer sehr positives Feedback dazu.

Meine Frage: soll ich dafür zukünftig einen Festpreis verlangen? Problem: die Kunden kommen mit vielen Detailveränderungen / Sonderwünschen, die durchaus Sinn machen und das ganze verlängern => Selbstausbeutung meinerseits.

Bei Bezahlung pro Stunde kann man aber keinen Gesamtpreis nennen und der Kunde entscheidet sich dann vielleicht doch erst mal gegen eine Website+Shop. Und falls doch Stundenlohn: wieviel kann/soll ich verlangen? (Zu meiner Person: ich habe eine Naturwissenschaft studiert, habe aber mehrjährige Erfahrung im IT-Bereich (z.B. Programmieren mit C++, Datenbanken erstellen).)

Danke für eine Antwort

Thomas

  1. Hallo,

    Bei Bezahlung pro Stunde kann man aber keinen Gesamtpreis nennen und der Kunde entscheidet sich dann vielleicht doch erst mal gegen eine Website+Shop. Und falls doch Stundenlohn: wieviel kann/soll ich verlangen? (Zu meiner Person: ich habe eine Naturwissenschaft studiert, habe aber mehrjährige Erfahrung im IT-Bereich (z.B. Programmieren mit C++, Datenbanken erstellen).)

    Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Feelancer um Kostendeckend zu arbeiten und so zu verdienen wie ein Angestellter wohl mindestens 60,- EUR die Stunde verlange muss. Alles darunter ist unseriös, da der Freelancer dann sein Geschäft wegen Geldmangel nicht richtig führen kann.

    Grüße
    Jeena Paradies

    1. Hi,

      Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Feelancer um Kostendeckend zu arbeiten und so zu verdienen wie ein Angestellter wohl mindestens 60,- EUR die Stunde verlange muss. Alles darunter ist unseriös, da der Freelancer dann sein Geschäft wegen Geldmangel nicht richtig führen kann.

      60 EUR klingen gut, nur werde ich dabei wohl nicht sehr viele Aufträge bekommen... ;-)
      Es handelt sich eh um eher kleinere Projekte von Künstlern, die bestimmt nicht bereit sind, soviel Geld auszugeben.

      Grüße
      Thomas

      1. Hallo Thomas,

        60 EUR klingen gut, nur werde ich dabei wohl nicht sehr viele Aufträge bekommen... ;-)
        Es handelt sich eh um eher kleinere Projekte von Künstlern, die bestimmt nicht bereit sind, soviel Geld auszugeben.

        Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade Künstler einsehen, dass du Geld verdienen musst, wenn deine Seiten _auch_ dem künstlerischen Anspruch entsprechen. Die technische Seite zu illustrieren ist gegenüberKünstlern allerdings freilich nicht so einfach... aber brauchen die einen Online-Shop? ;-)

        Grüße aus Barsinghausen,
        Fabian

        --
        "It's easier not to be wise" - < http://www.fabian-transchel.de/kultur/philosophie/ialone/>
        1. Hallo Fabian,

          Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade Künstler einsehen, dass du Geld verdienen musst, wenn deine Seiten _auch_ dem künstlerischen Anspruch entsprechen. Die technische Seite zu illustrieren ist gegenüberKünstlern allerdings freilich nicht so einfach...

          Gut daß du das sagst, da werde ich meine Argumentation noch mehr in diese Richtung fliessen lassen.

          aber brauchen die einen Online-Shop? ;-)

          Ja, um ihre Kunst-Produkte an den Mann / die Frau zu bringen, aber auch als optimale Präsentationsplattform: immer aktuell, enthalten sämtliche Werke, von überall zu erreichen, einfach weiterzugeben (nur Web-Adresse, statt Foto-Mappe). Diesen Kundenkreis kann ich den hauptberuflichen Kollegen hier nur empfehlen, denn letztlich ist eine Website + Online-Shop für die Künstler auf Dauer günstiger und für die Kommunikation optimal. :-)

          Viele Grüße
          Thomas

      2. moin,
        Keien Ahnung aber Du solltest dich zumindest beim Finanzamt anmelden.
        Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler der wird Dir mit Sicherheit erklärt werden.

        TomIRL

        1. Hi,

          Keien Ahnung aber Du solltest dich zumindest beim Finanzamt anmelden.
          Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler der wird Dir mit Sicherheit erklärt werden.

          Danke für den Tip, ich hatte auf jeden Fall vor, das irgendwie anzumelden - z.B. als 400 EUR Job, da ich das ja nur als Nebentätigkeit machen möchte.

          Gruß
          Thomas

          1. Moin!

            Danke für den Tip, ich hatte auf jeden Fall vor, das irgendwie anzumelden - z.B. als 400 EUR Job, da ich das ja nur als Nebentätigkeit machen möchte.

            Es ist, auch wenn es nebenberuflich ausgeführt wird, bei dauerhafter Absicht in jedem Fall eine selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit.

            Ein 400-Euro-Job hingegen wäre über die (zweite) Lohnsteuerkarte zu führen, und dein Auftraggeber würde für diese Zeit dann dein (zweiter) Arbeitgeber - mit allen Verpflichtungen, die da so dranhängen, nämlich Abführen der pauschalen Sozialversicherung, Steuern etc. Von Dingen wie Urlaub und Kündigungsschutz mal ganz abgesehen. Das würde wohl kaum ein Auftraggeber machen - zumal es seine Kosten ja auch erhöht, denn zu den (angenommen) 400 Euro kommen ja noch die pauschalen Abgaben hinzu.

            Abgesehen davon kannst du bei so einem 400-Euro-Job auch kaum deine Ausgaben gegenrechnen bzw. absetzen, die die Arbeit so mit sich bringt, aber die kein Auftraggeber direkt bezahlt.

            - Sven Rautenberg

            --
            My sssignature, my preciousssss!
            1. Hallo Sven,

              Es ist, auch wenn es nebenberuflich ausgeführt wird, bei dauerhafter Absicht in jedem Fall eine selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit.

              Ein 400-Euro-Job hingegen wäre über die (zweite) Lohnsteuerkarte zu führen, und dein Auftraggeber würde für diese Zeit dann dein (zweiter) Arbeitgeber - mit allen Verpflichtungen, die da so dranhängen, nämlich Abführen der pauschalen Sozialversicherung, Steuern etc. Von Dingen wie Urlaub und Kündigungsschutz mal ganz abgesehen. Das würde wohl kaum ein Auftraggeber machen - zumal es seine Kosten ja auch erhöht, denn zu den (angenommen) 400 Euro kommen ja noch die pauschalen Abgaben hinzu.

              Abgesehen davon kannst du bei so einem 400-Euro-Job auch kaum deine Ausgaben gegenrechnen bzw. absetzen, die die Arbeit so mit sich bringt, aber die kein Auftraggeber direkt bezahlt.

              vielen Dank für die ausführliche Antwort.

              Mit wieviel Abzügen muß ich denn im Falle einer selbstständigen Tätigkeit rechnen? Wird der Lohn am Jahresende einfach auf das sonstige Einkommen draufgeschlagen und dann der Gesamtbetrag versteuert? Das würde bedeuten, daß ich den Vorteil der 400-Jobs gar nicht nutzen könnte, sondern vielmehr den Stundenlohn entsprechend erhöhen müßte, um ein äquivalentes Ergebnis zu bekommen, oder?

              Gruß
              Thomas

              1. Tag Thomas.

                Mit wieviel Abzügen muß ich denn im Falle einer selbstständigen Tätigkeit rechnen?

                Das kommt auf die Höhe deiner übrigen Einkünfte an. Dabei ist natürlich zu beachten, dass Einkünfte immer der Überschuss der (betrieblichen) Einnahmen über die (betrieblichen) Ausgaben sind, egal, woher du die Einkünfte beziehst.

                Wird der Lohn am Jahresende einfach auf das sonstige Einkommen draufgeschlagen und dann der Gesamtbetrag versteuert?

                Grundsätzlich richtig, wenn du mit "Lohn" das Ergebnis deiner nebenberuflichen Selbständigkeit meinst. Natürlich kannst du von deinen nebenberuflichen Einnahmen auch die in diesem Zusammenhang angefallenen Ausgaben abziehen, das Ergebnis wird dann in die Steuerberechnung einbezogen. Wenn du allerdings den Weg eines Minijobs gehen möchtest, ist der erste Minijob neben dem Erstjob für dich steuerfrei, somit kannst du in diesem Fall auch keine Ausgaben abziehen.

                Das würde bedeuten, daß ich den Vorteil der 400-Jobs gar nicht nutzen könnte, sondern vielmehr den Stundenlohn entsprechend erhöhen müßte, um ein äquivalentes Ergebnis zu bekommen, oder?

                Das hängt von den Kosten ab, insbesondere davon, wie sie sich im direkten Vergleich zwischen Minijob und nebenberuflicher Selbständigkeit verändern.

                Siechfred

                1. Hallo Siechfred,

                  Mit wieviel Abzügen muß ich denn im Falle einer selbstständigen Tätigkeit rechnen?

                  Das kommt auf die Höhe deiner übrigen Einkünfte an. Dabei ist natürlich zu beachten, dass Einkünfte immer der Überschuss der (betrieblichen) Einnahmen über die (betrieblichen) Ausgaben sind, egal, woher du die Einkünfte beziehst.

                  Das heißt, es käme vor allem auf meine abzugsfähigen Kosten an, die mir durch die Arbeit entstehen... Ein bißchen was kommt da durchaus zustande...

                  Danke erstmal bis hierher, ich muss das ganze mal weiter durchdenken.

                  Viele Grüße

                  Thomas

                  1. echo $begrüßung;

                    Danke erstmal bis hierher, ich muss das ganze mal weiter durchdenken.

                    Lesetipp gefällig? http://www.ratgeber-e-lancer.de/

                    Um dir einen Überblick über die zu zahlende Einkommenssteuer zu verschaffen kannst du Elster und diverse andere im Internet verfügbare Rechner verwenden. Solche gibt es auf privat und öffentlich betriebenen Webseiten. Suchwörter dazu sind beispielsweise: "lohnsteuer berechnung" oder "brutto netto rechner"

                    echo "$verabschiedung $name";

                    1. Hallo dedlfix,

                      Lesetipp gefällig? http://www.ratgeber-e-lancer.de/

                      Das sieht sehr gut aus, vielen Dank!

                      Um dir einen Überblick über die zu zahlende Einkommenssteuer zu verschaffen kannst du Elster und diverse andere im Internet verfügbare Rechner verwenden. Solche gibt es auf privat und öffentlich betriebenen Webseiten. Suchwörter dazu sind beispielsweise: "lohnsteuer berechnung" oder "brutto netto rechner"

                      So ein Ding habe ich schon, danke. Ich suche vor allem noch nach einem Weg, meinen Zusatzverdienst nicht allzu stark dezimieren zu lassen (so wie man es z.B. bei den 400 EUR Jobs tun kann).

                      echo "$verabschiedung $name";

                      Sollte das (im Falle von PHP) nicht eher

                      echo $verabschiedung.$name;

                      heißen? ;-)

                      Viele Grüße

                      Thomas

                      1. Moin!

                        echo "$verabschiedung $name";

                        Sollte das (im Falle von PHP) nicht eher

                        echo $verabschiedung.$name;

                        heißen? ;-)

                        Wo bliebe bei deiner Version das Leerzeichen? :)

                        - Sven Rautenberg

                        --
                        My sssignature, my preciousssss!
                        1. Hi Sven,

                          echo "$verabschiedung $name";

                          Sollte das (im Falle von PHP) nicht eher

                          echo $verabschiedung.$name;

                          heißen? ;-)

                          Wo bliebe bei deiner Version das Leerzeichen? :)

                          Ok, wie wäre es damit:

                          echo $verabschiedung." ".$name;

                          Gruß
                          Thomas

                          PS: Du hast recht, deine Syntax funktioniert auch! Hat mich echt überrascht, das habe ich bisher immer in meiner Schreibweise "sauber getrennt" formuliert ...