Moin,
Wie hoch könnte denn der einzuklagende Betrag sein, im Falle einer Abmahnung?
Ohne dem Hintergrund eines Juristens zu haben, würde ich als 2te Maßnahme eine kostenfreie Abmahnung/Lösung in Betracht ziehen.
Wenn Sie, (unbedingt) kostenpflichtig sei soll, kann Dein Anwalt dir die Frage beantworten. Denn ohne diesen ist es recht schwer solch Teile "an den Mann" zu bringen.
Danke Stebu! Denke ich auch, habs befürchtet, dass das vom Anwalt abhängig ist.
Mittlerweile hat der Raubkpopierer auf meine Maßn. 1 eingelenkt und die Kopie vom Netz genommen.
Für beide Seiten nervige Abmahnungen sind also nicht notwendig, gott sei Dank.
Viele Grüße, Rolf
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Hier kriegt jeder sein Fett: http://rolfrost.de/cgi-bin/blog.cgi
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