Rolf Rost: die Höhe einer Abmahnung?

Hallo Forumsgemeinde,

hab gesehen, dass ein Webseitenbetreiber auf seiner HTML Seite eine Kopie (text/html) einer meiner Seiten veröffentlicht hat ohne mich zu fragen.

Es geht um eine ca. 1 1/2 DIN A4 Seite Text.

Hab dem Betreiber eine nette Mail geschickt, mit der Bitte, diese Raubkopie von seinem Web zu nehmen.

Falls dieserEiner meiner bisher formlosen Verwarnung nicht nachkommen sollte, erwäge ich die Form einer Abmahnung.

Wie hoch könnte denn der einzuklagende Betrag sein, im Falle einer Abmahnung?

Viele Grüße, Rolf

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Hier kriegt jeder sein Fett: http://rolfrost.de/cgi-bin/blog.cgi
  1. Moin,

    Wie hoch könnte denn der einzuklagende Betrag sein, im Falle einer Abmahnung?

    Ohne dem Hintergrund eines Juristens zu haben, würde ich als 2te Maßnahme eine kostenfreie Abmahnung/Lösung in Betracht ziehen.
    Wenn Sie, (unbedingt) kostenpflichtig sei soll, kann Dein Anwalt dir die Frage beantworten. Denn ohne diesen ist es recht schwer solch Teile "an den Mann" zu bringen.

    Grüße Ste

    1. Moin,

      Wie hoch könnte denn der einzuklagende Betrag sein, im Falle einer Abmahnung?

      Ohne dem Hintergrund eines Juristens zu haben, würde ich als 2te Maßnahme eine kostenfreie Abmahnung/Lösung in Betracht ziehen.
      Wenn Sie, (unbedingt) kostenpflichtig sei soll, kann Dein Anwalt dir die Frage beantworten. Denn ohne diesen ist es recht schwer solch Teile "an den Mann" zu bringen.

      Danke Stebu! Denke ich auch, habs befürchtet, dass das vom Anwalt abhängig ist.

      Mittlerweile hat der Raubkpopierer auf meine Maßn. 1 eingelenkt und die Kopie vom Netz genommen.

      Für beide Seiten nervige Abmahnungen sind also nicht notwendig, gott sei Dank.

      Viele Grüße, Rolf

      --
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      1. Hi,

        Mittlerweile hat der Raubkpopierer

        wieso eigentlich "Raub"kopierer? Hat er Dir Gewalt angetan oder angedroht?

        Cheatah

        --
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        1. Guten Tag!

          Mittlerweile hat der Raubkpopierer

          wieso eigentlich "Raub"kopierer? Hat er Dir Gewalt angetan oder angedroht?

          Was war das doch eine schöne Zeit, als man noch ungestört auf dem Schulhof von Raubkopien reden konnte, ohne das ein paar Angsthasen sofort einen kindischen Streit um Begrifflichkeiten herbeizuzerren versuchten, der hauptsächlich sie selbst von ihrem, dem Urheber gegenüber so oder so zweifellos unhöflichen Tun ablenken sollte.

          Raubkopierte Grüße ;-)

        2. Hi,

          Mittlerweile hat der Raubkpopierer

          wieso eigentlich "Raub"kopierer? Hat er Dir Gewalt angetan oder angedroht?

          Tja, die EDV machts eben möglich: Beklaut zu werden, ohne das gleich zu bemerken ;-)

          Viele Grüße, Rolf

          --
          Manche Leute lassen sich sogar verarschen ohne es zu merken.
  2. Moin!

    Falls dieserEiner meiner bisher formlosen Verwarnung nicht nachkommen sollte, erwäge ich die Form einer Abmahnung.

    Wie hoch könnte denn der einzuklagende Betrag sein, im Falle einer Abmahnung?

    Die Abmahnung selbst enthält überhaupt keinen zu zahlenden Betrag. Die Abmahnung schildert in Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes oder Urheberrechts lediglich das künftig zu unterlassende Verhalten des Gegners und enthält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

    Kosten sind mit einer Abmahnung nur deshalb verbunden, weil für ihre Abfassung oft Rechtsanwälte eingesetzt werden, welche natürlich nicht kostenlos arbeiten. Die für ihre Tätigkeit aufzuwendenden Kosten werden im Zuge der "Geschäftsführung ohne Auftrag" immer dem Gegner aufgebrummt.

    Mit anderen Worten: Wenn du selbst in der Sache tätig wirst, liegt dir als Nicht-Anwalt leider keine Gebührenordnung zugrunde, die du mithilfe eines fiktiven Streitwertes dann in ein zu zahlendes Honorar verwandeln kannst. Ich vermute einfach mal, dass die gängige Rechtssprechung, ähnlich wie bei Fällen, in denen die hauseigene Rechtsabteilung so eine Abmahnung bei einfachen Sachverhalten sehr günstig auch selbst hätte aufsetzen können, davon ausgeht, dass du bei so einer Eigenabmahnung dann lediglich deine geringen angefallenen Schreibkosten (Papier, Porto, vielleicht etwas Arbeitszeit) abrechnen kannst.

    Das Vertragsstrafeversprechen für den Fortsetzungs- bzw. Wiederholungsfall hingegen kannst du relativ frei formulieren - nach unten hin sind sowieso keine Grenzen gesetzt, nach oben hin darf man unter Abwägung der Schutzwürdigkeit der Sache aber auch nicht überreizen, im Zweifel wird das sowieso gerichtlich überprüft - und diese Summe kriegt man ja ohnehin nur, wenn der Gegner das tut, was er versprochen hat, zu unterlassen.

    In Urhebersachen könnte dann noch die Zahlung einer nachträglichen Lizenz für die Nutzung in Frage kommen, welche wohl regelmäßig aus Strafgründen um einen Faktor > 1 höher liegt, als die reguläre, rechtzeitige Lizensierung. Das Problem dabei ist nur: Welche normalen Lizenzgebühren hättest du kassiert? Das multipliziert mit vielleicht 2 wäre dann die Straflizenz. Bei dem bißchen Text auf Werte über 200 Euro zu kommen wird wohl schwierig, aber ich kann das nicht einschätzen.

    Überhaupt gilt: Bei Renitenz des Gegners kommst du um ein Gericht nicht herum. Solche anwaltslosen Abmahnungen kann man ja ganz prima ignorieren.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Moin Sven!

      ich sag einfach mal Danke für Deine ausführlichen Informationen!

      Wie schon gesagt, kommt es gottseidank nicht zu weiteren Reibereien, der Webkollege hat innerhalb einer halben Stunde schon reagiert und die Seite von Netz genommen.

      Also, wenn der mich vorher mal gefragt hätte.... meistens sag ich ja unter der Bedingung eines Hyperlinks return('to me') ;-)

      Viele Grüße,

      Rolf

      --
      Mein Kampf um die Wahrheit http://rolfrost.de/cgi-bin/blog.cgi