Siechfred: Forderungsansprüche bei Kontaktvermittlung

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Tag Frank.

Ich bin vor einiger Zeit auf ein Stellenangebot via Online-Stellenmarkt gestoßen, dass mein Interesse geweckt hat und habe mich bei der Firma gemeldet. Es kam zu einem Telefoninterview mit dem Verantwortlichen für den Fachbereich, dann kam erst einmal eine Weile nix. Und wie mir nach einem weiteren Telefongespräch mit der selben Person klar wurde, handelte es sich um eine Recruiting-Vermittlung-Sonstirgendwas, die eine vakante Stelle bei einem Unternehmen besetzen möchte.

Also eine Art Headhunter, allerdings ohne die Komponente "Abwerben von der Konkurrenz".

Die Unternehmenskontaktdaten der Firma X wurden mir übermittelt und ein Interview eingefädelt. Die betroffene Firma X und ich hatten ein sehr positives Gespräch, was mit einem direkten Angebot endete. Allerdings wurde mir jetzt mitgeteilt, dass dieses Angebot nicht haltbar ist, da für diese Recruiting-Agentur bei Vertragsabschluss (Arbeitsvertrag zwischen Firma X und mir) eine Vermittlungsprämie im 5stelligen Bereich fällig würde. Das ist der Stand heute.

Das bestätigt meine oben geäußerte Vermutung.

Was mich nun beschäftigt ist, von wem ist diese Gebühr zu entrichten? Von mir? Von Firma X (meine Vermutung)?

Du hast (normalerweise) keinen Vertrag mit der HH-Firma abgeschlossen, sondern die mit deinem potenziellen Arbeitgeber. Was da vereinbart wurde, ist eigentlich nicht dein Problem. Leider halten sich solche Agenturen sehr bedeckt, wenn es um die vereinbarten Provisionen geht. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.

a) dein potenzieller AG will dein Gehalt drücken
b) du bist nicht das, was sie suchen, was sie dir durch die Blume mitteilen wollen.

Gilt sie nur im Falle des Vertragsabschluss oder allgemein für die Kontaktherstellung (es waren ja nur insgesamt 3 Telefonate)?

Wenn meine Vermutung stimmt, erhält die Agentur nur bei erfolgreicher Vermittlung eine entsprechende Provision.

Auf was könnte sich die Forderung der Recruiting-Agentur gründen und vorallem wie rechtlich haltbar wäre diese Forderung. Von Firma X habe ich die Auskunft (wobei ich da keine 100%ige Verlässlichkeit zulassen würde) dass es keine Geschäftsbeziehungen mit dem Recruiter gibt.

Oha, das ist interessant. Letztendlich kommt es darauf an, ob du einen Vertrag mit dieser ominösen Agentur abgeschlossen hast, das sollte sich durch direkte Nachfrage schnell klären lassen. Falls ja, hätten sie dich über die für dich entstehenden Kosten aufklären müssen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da irgendeine neue Form der Abzocke im Gange ist.

(Eine richtige Rechtsberatung ist nicht erwünscht)

Die kann dir auch nur ein Rechtsanwalt deines Vertrauens geben. Das, was ich geschrieben habe, ist meine Meinung anhand des (dürftigen) Sachverhalts :-)

Siechfred