Frank (no reg): Forderungsansprüche bei Kontaktvermittlung

Hallo,

ich wollte mich heute mal mit einer etwas abseits von HTML-Programmierung (ja ja ich weiß) gelagerten Frage an euch wenden und hoffe dabei auf Erfahrungen einiger User hier.

Ich bin vor einiger Zeit auf ein Stellenangebot via Online-Stellenmarkt gestoßen, dass mein Interesse geweckt hat und habe mich bei der Firma gemeldet. Es kam zu einem Telefoninterview mit dem Verantwortlichen für den Fachbereich, dann kam erst einmal eine Weile nix. Und wie mir nach einem weiteren Telefongespräch mit der selben Person klar wurde, handelte es sich um eine Recruiting-Vermittlung-Sonstirgendwas, die eine vakante Stelle bei einem Unternehmen besetzen möchte.

Die Unternehmenskontaktdaten der Firma X wurden mir übermittelt und ein Interview eingefädelt. Die betroffene Firma X und ich hatten ein sehr positives Gespräch, was mit einem direkten Angebot endete. Allerdings wurde mir jetzt mitgeteilt, dass dieses Angebot nicht haltbar ist, da für diese Recruiting-Agentur bei Vertragsabschluss (Arbeitsvertrag zwischen Firma X und mir) eine Vermittlungsprämie im 5stelligen Bereich fällig würde. Das ist der Stand heute.

Was mich nun beschäftigt ist, von wem ist diese Gebühr zu entrichten? Von mir? Von Firma X (meine Vermutung)? Gilt sie nur im Falle des Vertragsabschluss oder allgemein für die Kontaktherstellung (es waren ja nur insgesamt 3 Telefonate)? Auf was könnte sich die Forderung der Recruiting-Agentur gründen und vorallem wie rechtlich haltbar wäre diese Forderung. Von Firma X habe ich die Auskunft (wobei ich da keine 100%ige Verlässlichkeit zulassen würde) dass es keine Geschäftsbeziehungen mit dem Recruiter gibt.

Wie gesagt, mich interessiert, was da genau vor sich geht und ob es da eventuell gesetzliche Klippen gibt, auf die man schnell ohne weiteres Wissen auflaufen kann. (Eine richtige Rechtsberatung ist nicht erwünscht) Also falls jemand schon mal Erfahrungen in diesem Bereich sammeln konnte, wäre ich über deren Mitteilung sehr erfreut.

Viele Grüße zum Abend,
Frank

  1. Tag Frank.

    Ich bin vor einiger Zeit auf ein Stellenangebot via Online-Stellenmarkt gestoßen, dass mein Interesse geweckt hat und habe mich bei der Firma gemeldet. Es kam zu einem Telefoninterview mit dem Verantwortlichen für den Fachbereich, dann kam erst einmal eine Weile nix. Und wie mir nach einem weiteren Telefongespräch mit der selben Person klar wurde, handelte es sich um eine Recruiting-Vermittlung-Sonstirgendwas, die eine vakante Stelle bei einem Unternehmen besetzen möchte.

    Also eine Art Headhunter, allerdings ohne die Komponente "Abwerben von der Konkurrenz".

    Die Unternehmenskontaktdaten der Firma X wurden mir übermittelt und ein Interview eingefädelt. Die betroffene Firma X und ich hatten ein sehr positives Gespräch, was mit einem direkten Angebot endete. Allerdings wurde mir jetzt mitgeteilt, dass dieses Angebot nicht haltbar ist, da für diese Recruiting-Agentur bei Vertragsabschluss (Arbeitsvertrag zwischen Firma X und mir) eine Vermittlungsprämie im 5stelligen Bereich fällig würde. Das ist der Stand heute.

    Das bestätigt meine oben geäußerte Vermutung.

    Was mich nun beschäftigt ist, von wem ist diese Gebühr zu entrichten? Von mir? Von Firma X (meine Vermutung)?

    Du hast (normalerweise) keinen Vertrag mit der HH-Firma abgeschlossen, sondern die mit deinem potenziellen Arbeitgeber. Was da vereinbart wurde, ist eigentlich nicht dein Problem. Leider halten sich solche Agenturen sehr bedeckt, wenn es um die vereinbarten Provisionen geht. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.

    a) dein potenzieller AG will dein Gehalt drücken
    b) du bist nicht das, was sie suchen, was sie dir durch die Blume mitteilen wollen.

    Gilt sie nur im Falle des Vertragsabschluss oder allgemein für die Kontaktherstellung (es waren ja nur insgesamt 3 Telefonate)?

    Wenn meine Vermutung stimmt, erhält die Agentur nur bei erfolgreicher Vermittlung eine entsprechende Provision.

    Auf was könnte sich die Forderung der Recruiting-Agentur gründen und vorallem wie rechtlich haltbar wäre diese Forderung. Von Firma X habe ich die Auskunft (wobei ich da keine 100%ige Verlässlichkeit zulassen würde) dass es keine Geschäftsbeziehungen mit dem Recruiter gibt.

    Oha, das ist interessant. Letztendlich kommt es darauf an, ob du einen Vertrag mit dieser ominösen Agentur abgeschlossen hast, das sollte sich durch direkte Nachfrage schnell klären lassen. Falls ja, hätten sie dich über die für dich entstehenden Kosten aufklären müssen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da irgendeine neue Form der Abzocke im Gange ist.

    (Eine richtige Rechtsberatung ist nicht erwünscht)

    Die kann dir auch nur ein Rechtsanwalt deines Vertrauens geben. Das, was ich geschrieben habe, ist meine Meinung anhand des (dürftigen) Sachverhalts :-)

    Siechfred

    1. Hi,

      danke für deine Meinung.

      Bezüglich Gehalt, das wurde mehr oder minder bereits in einem persönlichen Gespräch vor Ort mit den Verantwortlichen der Firma X vereinbart, es ist halt aber noch nicht auf Papier gebracht worden. Wenn wirklich deine Vermutung a) zutreffen würde, dann halte ich diese Vorgehensweise für nicht gerade nobel. Sollte b) zutreffen, warum sagen sie es denn dann nicht konkret?

      Ja, ich werde nächste Woche ein klärendes Gespräch mit dieser Recruiting Firma führen. Nicht dass im Nachhinein auch noch mir eine Provisionsrechnung ins Haus flattert. :)

      Was mich interessiert, wäre, was passiert wenn mich die Firma anstellt ohne auf die Kontaktvermittlung Rücksicht zu nehmen, sprich also keine Erfolgsprovision zu zahlen sondern nur eine mäßige Gebühr (darum wird nach letzten Erkenntnissen wohl gestritten) für die Kontaktherstellung. Ich meine, wenn es keinen Vertrag zwischen Recruiter und Firma X für die Besetzung der Stelle gab und der Recruiter auf eigenes Risiko gehandelt hat, dann soll es doch sein eigenes Risiko bleiben.

      Naja, wieauchimmer, mal schauen, was da noch rauskommt aus der Sache.

      Grüße und schönen Samstag,
      Frank

      1. Moin!

        Ganz einfach: Die Recruiting-Agentur zahlt der, der den Vetrag mit dieser Agentur hat, ein Schuldverhältnis zwischen der Agentur und einem ditten (Dir) kommt nicht zustande, solange Du nicht einen Vertrag unterschreibst. Den würden die im Falle der Seriösität garantiert schriftlich machen, weil da auch eine Menge Bedingungen drin stehen. Und Du hättest Ihn schon...

        Ein Handeln der Agentur für Dich ohne Auftrag kommt mangels der nicht zu bejahenden Schadensvermeidung jedenfalls nicht in Betracht.

        Naja, wieauchimmer, mal schauen, was da noch rauskommt aus der Sache.

        Bin ja gespannt, ob sich nicht irgendwann jemand von der Firma X bei Dir meldet, Dich drängt die Kosten für die Agentur zu übernehmen und nach Zahlung der Provision durch Dich und Abschluss des Vertrages sind die "Agentur" und die "Firma X", respektive deren Betreiber verschwunden. Kann ja eine Betrugsmasche sein. Aufgrund der beschriebenen Geschäftspraktiken der beiden Seiten erscheint mir das auch wahrscheinlich.

        Den folgenden Satz schreibe ich wegen der Abmahnwütigkeit der Kollegen eines gewissen FvG und der Existenz eines Gesetzes, welches schon längst auf den Müll gehört:

        Rechtsgültige Rechtsauskünfte natürlich nur vom Anwalt Deines Vertrauens oder aus der aktuellen Ausgabe des BGB, Abteilung Vertrags- und Schuldrecht (um das geht es hier) in Deinem Regal.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
        1. Hi fastix,

          genau auf Eintreffen dieser amüsanten Forderung (ich würde die Kosten
          übernehmen wollen) warte ich noch. Das wäre der Gipfel der Dreistigkeit.

          Danke für deinen Beitrag

          Frank

          P.S: Wie gesagt, ich habe auch nichts rechtsgültiges verlangt, sondern
          wollte von evt. gemachten Erfahrungen und Meinungen von Benutzern dieses
          Forums profitieren.