Hi,
Kurze Antwort: das stimmt so nicht.
Wenn an dieser "net legend" etwas dran wäre, widerspräche das ohnehin der hierzulande gültigen Rechtsprechung. Und damit könnte Amazon "verbieten" wie sie wollten: Das bräuchte ohnehin niemanden zu interessieren.
Gruß, Cybaer
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