Thomas: Rechnung für IT-Dienstleistung - was muß da rein?

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Hallo Siechfred,

Der Kunde verlangt von dir eine Abrechnung über die von dir geleistete Arbeit, das ist sein gutes Recht. Ob diese Abrechnung eine Rechnung im steuerlichen Sinne darstellt, hängt davon ab, ob du als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen bist. Dazu gehört u.a., dass du beabsichtigst, des Öfteren solche Leistungen zu erbringen und dich zu diesem Zweck wie ein selbständiger Unternehmer am Marktgeschehen beteiligst (z.B. in Form von Werbung). Bist du hiernach Unternehmer, dann besteht Rechnungslegungspflicht, sinnvoll kann hier die Anwendung der bereits genannten Kleinunternehmerregelung sein. Ich habe das mal etwas kompakter dargestellt: Wann muss ich Umsatzsteuer bezahlen? und Muss ich Rechnungen schreiben und wie müssen die aussehen?. Falls du kein Unternehmer sein solltest, dann ist es deiner Fantasie überlassen, wie du die Abrechnung gestaltest, du solltest aber kein Wort zum Thema Umsatzsteuer verlieren (also weder ausweisen noch drauf hinweisen, dass du keine auszuweisen berechtigt bist).

Ok, in diesem Sinne bin ich kein Unternehmer, denn das war, zumindest für dieses Jahr, eine einmalige Sache, die ich für eine Bekannte durchgeführt habe.

Ob das Ganze einkommensteuerlich relevant ist, hängt von deinen persönlichen Einkommensverhältnissen ab, denn steuerpflichtig sind diese Einnahmen auf jeden Fall. Ob sie eine Steuererklärungspflicht begründen und so eine Steuer nach sich ziehen, hängt von mehreren Faktoren ab. Bist du bspw. Arbeitnehmer, so musst du eine Erklärung abgeben, wenn die beiden Rechnungen abzgl. angefallener Kosten mehr als 410 EUR betragen haben. Solltest du kein Arbeitnehmer sein, so musst du dann eine Steuererklärung abgeben, wenn dein gesamtes Einkommen des Jahres über dem Grundfreibetrag von derzeit 7.664 EUR (Ledige, Verheiratete das Doppelte) gelegen hat. Es gibt noch andere Varianten, aber die zwei genannten dürften m.E. die häufigsten Fälle sein. Letztlich kann die Frage Steuererklärung oder nicht sowieso erst nach Ende des Kalenderjahres abschließend beantwortet werden.

Gut, das werde ich dann Ende des Jahres sehen.

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Informationen,

viele Grüße

Thomas