Moin!
Gilt nicht für Freiberufler wie es unser Fragesteller einer ist. Lies besser noch mal nach...
Die Frage, ob die geleisteten Dienste tatsächlich freiberuflich erbracht werden, würde ich nicht so optimistisch betrachten wollen.
An die Freiberuflichkeit werden doch einige Hürden geknüpft. Um mal ein paar Anhaltspunkte zu nennen: Die klassischen freien Berufe "Künstler", "Arzt", "Anwalt", "Steuerberater" sowie weitere überwiegend beratenden Berufe sind "freiberufliche Tätigkeiten".
Alles andere, vor allem Handwerk, ist Dienstleistung. Selbst Programmieren ist, wenn es um Anwendungsprogrammierung geht, gewerblich. Und gewerbliche Tätigkeit ist gegenüber der freiberuflichen schädlich, da im Zweifel die gewerbliche Tätigkeit eine freiberufliche ausschließt, es sei denn, der gewerbliche Anteil ist wirklich so gering, dass man ihn gegenüber dem Finanzamt kleinreden kann, sollten mal Nachfragen kommen.
Die Konsequenz aus dem Unterschied gewerblich/freiberuflich ist, dass man als Gewerbetreibender natürlich Gewerbesteuer zahlt. Dieser bestimmt sich je nach Sitz des Unternehmens durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, der sich regional durchaus unterscheidet. In der Einkommensteuererklärung gibt man die Gewerbesteuer als Gegenposten zum erzielten Gewinn wieder an - dort wird aber leider nur ein "Einheits-Hebesatz" genommen, der von einzelnen Orten durchaus übertroffen wird. Dann macht man als Gewerbetreibender steuerlichen "Verlust".
- Sven Rautenberg
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