Und was Webdesigner und der freiberufliche Status angeht, dazu folgendes Zitat:
"Web- und Screen-Designer, die kommerzielle Web-Sites oder Programme einfach nur gut (aber ohne künstlerischen Anspruch) gestalten, werden von den Finanzämtern durchweg als Gewerbetreibende behandelt."
Stammt hierher:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020103.html#02010301
(die website ist von ver.di und durchaus fundiert)
Interessante Info, aber es ist doch noch gar nicht lange her, dass eine Screen-Designerin ihren Künstlerstatus erfolgreich erklagt hat. Der angegebene Satz ist natürlich mehr als schwammig. Möchte gern mal wissen wer das im Zweifel beurteilt.
Um aber auf unseren konkreten Fall zurückzukommen. Eine gewisse Kreativität bei der eigenen Berufsbezeichnung kann da durchaus die Lösung sein. Was macht unser Fragesteller eigentlich genau?
Was auch immer, es wäre schon ziemlich arg ne Steuererklärung abzugeben und ein Gewerbe anzumelden bloß um zwei kleine Rechnungen zu stellen. Bei aller Liebe, aber das ist selbst in Deutschland nicht notwendig.
Salut
Humbert