Dann kennen die Beamten ihre eigenen Dienstanweisungen nicht, siehe Randziffer 39 des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004. Bei Zweifeln befrage Google mal nach dem "Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung". Allerdings ist die Nichtangabe der Steuernummer auf Rechnungen von Kleinunternehmern (noch) nicht sanktioniert, insofern - who cares ;-)
Det is ja ´n Dingen. Danke für den hilfreichen Link, damit wär das wohl geklärt.
HH