Hallo,
Eine Verordnung oder ein Gesetz, die privatwirtschaftlichen Institutionen die Form ihrer Webseite vorschreibt, wird es auch in Deutschland nie geben.
Denn dann gäbe es bereits heute Gesetze, die schon für die reale Welt Barriererfreiheitsvorschriften machen würde.
Korrekt, das momentan diskutierte (und erst einmal auf Eis gelegte) Antidiskriminierungsgesetz (ADG) und das (bereits verabschiedete) Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) betreffen zwar die Privatwirtschaft teilweise, aber nicht insofern, dass es der freien Wirtschaft IT- und damit WWW-Barrierefreiheit verordnet. Das wäre in unserem System undenkbar. Dies entspricht z.B. der Section 508 in den USA. Der von vielen Behindertenverbänden als lasch bezeichnete ADG-Entwurf wird schon jetzt von der Wirtschaft kritisiert.
Trotzdem gibt es eine infolge des BGG eine rechtliche Regelung, die die (Selbst-)Verpflichtung der Privatwirtschat zum Ziel hat. Der entscheidende Begriff ist Zielvereinbarungen. Mir persönlich erscheint das noch arg theoretisch, ich wüsste nicht von bereits (vor allem im Sinne der Barrierefreiheit) erfolgreichen Zielvereinbarungen. Insofern bin ich da skeptisch, dass sich die (zumindest nach eigener Meinung) leidgeplagte deutsche Wirtschaft großartig dazu verpflichten will, Milliarden in ordentliche barrierefreie IT zu investieren. Aber letztlich muss man nur wollen, aber will man? Würde man wollen, gehörte Barrierefreiheit schon längst zum guten Ton in der Wirtschaft. Stattdessen schlagen einem gerne Uninformiertheit und Vorurteile entgegen und die technischen Innovationen der Webdesign-Szene gehen manchen Verantwortlichen ganz ab.
Mathias