HI!
Wenn ich es richtig sehe, muß die GEZ Dir erstmal beweisen, das Du einen Fernseher hast.
IMHO sogar auch das du ihn benutzt, meines Erachtens kann man ihn ja
auf dem Speicher einmotten falls man es sich irgendwann wieder anders
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Zitat Ende - also musst du acuh für ein eingemottetes Gerät zahlen.
überlegt, nur weil ich ein Messer in der Schublade habe bin ich ja
auch kein Mörder, oder doch?
Nein, aber du musst für ein im Waffenschrank stehendes Gewehr eine Waffenbesitzrechtskarte innehaben.
Merke: ni8cht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Gruß aus Iserlohn
Martin