你好 Ingo,
Zitat Ende - also musst du acuh für ein eingemottetes Gerät zahlen.
nein. Ein tatsächlich "eingemottetes" Gerät, z.B. im Keller abgestellt,
wird nicht zum Empfang bereitgehalten.
Das ist logisch richtig, gesetzlich nicht. Unsere Kirchengemeinde musste
etwa 15 Jahre GEZ-Gebühren nachzahlen, weil ein „eingemotteter“ Fernseher
im Keller stand. Also verpackt in eine Kiste in einem Keller-Raum unseres
Don-Bosco-Hauses.
Es geht hier nicht um den _Besitz_ eines Gerätes und mit "ohne
erheblichen technischen Aufwand" ist z.B. das Entfernen des Netzsteckers
oder Antennenanschlusses gemeint in Abgrenzung zum Entfernen der für den
Empfang erforderlichen Bauteile (um z.B. einen alten Fernseher als Monitor
für Spielkonsolen nutzbar zu machen).
Lustig ist, dass man durch ein Rundfunkfachgeschäft nachweisen lassen muss,
dass das Gerät nicht mehr empfangsbereit ist, bevor man dafür nicht mehr
zahlen muss.
再见,
克里斯蒂安
Beware Evildoers for my deed is done and every little damsel in distress will be shelted!
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