Ahoi Christian Kruse,
Das ist logisch richtig, gesetzlich nicht. Unsere Kirchengemeinde musste
etwa 15 Jahre GEZ-Gebühren nachzahlen, weil ein „eingemotteter“ Fernseher
im Keller stand.
AFAIK hätte sie das nicht gemusst denn auch GEZ-Gebühren verjähren,
ihr hättet dagegen Einspruch einlegen können und nur die letzten
5Jahre Zahlen, das ist glaub ich die grenze, kam erst kürzlich bei
einem Privatsender ein bericht.
MfG
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Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
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