Hi,
Unsere Kirchengemeinde musste
etwa 15 Jahre GEZ-Gebühren nachzahlen, weil ein „eingemotteter“ Fernseher
im Keller stand. Also verpackt in eine Kiste in einem Keller-Raum unseres
Don-Bosco-Hauses.
und hatte nicht dagegen geklagt? Falls doch, würde mich die Urteilsbegründung interessieren.
freundliche Grüße
Ingo